Fabian Baumann,
Redaktor
(fabian.baumann@velojournal.ch)
News,
05.01.2023
Seit dem 1. Januar 2023 ist das Veloweggesetz in der Schweiz in Kraft. Die Kantone müssen in den nächsten fünf Jahren ihre Velowegnetze planen und dann bis Ende 2042 umsetzen.
Fabian Baumann,
Redaktor
(fabian.baumann@velojournal.ch)
News,
05.01.2023
Kein Zurück: Seit dem 1. Januar haben Bund, Kantone und Gemeinden die Pflicht, Velowegnetze zu planen und zu bauen.(Foto: Joost Korporaal, Pixabay)
Am 1. Januar 2023 ist in der Schweiz das Veloweggesetz in Kraft getreten. Es verpflichtet sowohl den Bund als auch die Schweizer Kantone, das Fahrrad als Verkehrsmittel stärker zu beachten und dafür zu sorgen, dass das Velofahren sicherer und einfacher wird.
Die Basis dafür bildet ein nationales Velowegnetz von guter Qualität, das Bund und Kanton bis Ende des Jahres 2042 auf ihren Strassen bauen müssen. «Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass in der Schweiz alle Altersgruppen sicher und attraktiv Velo fahren können», heisst es in einer Stellungnahme von Pro Velo Schweiz.
Die Organisation will sich dafür einsetzen, dass der Bund und die Kantone ihre gesetzlichen Aufgaben in der «nötigen Qualität und Zeit» erfüllen werden.
Dass das Velo Eingang in die Bundesverfassung fand, ist den Bemühungen zahlreicher Aktivistinnen und Verbänden zu verdanken. 2015 lancierte Pro Velo Schweiz zusammen mit weiteren Organisationen die Velo-Initiative.
Sie stiess auf breite Zustimmung. Die benötigten Unterschriften kamen innerhalb weniger Monate zusammen, sodass sie bereits im Folgejahr eingereicht werden konnte.
Der Bundesrat liess darauf einen Gegenvorschlag zur Velo-Initiative erarbeiten. Nach der Differenzenbereinigung im Parlament zogen die Initianten die Initiative zurück, wodurch der Weg für den «Bundesbeschluss Velo» frei wurde.
Das Veloweggesetz basiert auf dem «Bundesbeschluss Velo», der im Herbst 2018 von Volk und Ständen angenommen wurde. Damals sprach sich eine überwältigende Mehrheit von knapp 74 % der Stimmberechtigen dafür aus, Artikel 88 der Schweizer Bundesverfassung über die Fuss- und Wanderwege um das Velo zu ergänzen. In einigen Kantonen erhielt der «Bundesbeschluss Velo» sogar fast 90 Prozent Zustimmung.
Das Gesetz nimmt Bund und Kantone die Pflicht.
In den nächsten fünf respektive 20 Jahren muss der Bund:
Darüber hinaus gibt das Gesetz dem Bund die Möglichkeit, die Kantone und Gemeinden bei der Planung, dem Bau und der Erhaltung sowie beim Ersatz von Velowegen durch fachliche Beratung zu unterstützen. Ferner darf der Bund selbst Fachorganisationen wie Pro Velo zur Beratung, der Erarbeitung von Grundlagen sowie zur Information beziehen.
Noch stärker als der Bund sind die Schweizer Kantone der Pflicht, den Veloverkehr zu fördern. Laut Gesetz müssen sie:
Wie der Bund dürfen gemäss Veloweggesetz auch die Kantone auf die Unterstützung von privaten Fachorganisationen zurückgreifen. Dies etwa für die Planung, den Bau oder den Erhalt der Velowegnetze.
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