Das Veloweggesetz ist in Kraft

Seit dem 1. Januar 2023 ist das Veloweggesetz in der Schweiz in Kraft. Die Kantone müssen in den nächsten fünf Jahren ihre Velowegnetze planen und dann bis Ende 2042 umsetzen.

Fabian Baumann, Redaktor (fabian.baumann@velojournal.ch)
News, 05.01.2023

Am 1. Januar 2023 ist in der Schweiz das Veloweggesetz in Kraft getreten. Es verpflichtet sowohl den Bund als auch die Schweizer Kantone, das Fahrrad als Verkehrsmittel stärker zu beachten und dafür zu sorgen, dass das Velofahren sicherer und einfacher wird.

Die Basis dafür bildet ein nationales Velowegnetz von guter Qualität, das Bund und Kanton bis Ende des Jahres 2042 auf ihren Strassen bauen müssen. «Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass in der Schweiz alle Altersgruppen sicher und attraktiv Velo fahren können», heisst es in einer Stellungnahme von Pro Velo Schweiz.

Die Organisation will sich dafür einsetzen, dass der Bund und die Kantone ihre gesetzlichen Aufgaben in der «nötigen Qualität und Zeit» erfüllen werden.

Von der Velo-Initiative zum «Bundesbeschluss Velo»

Dass das Velo Eingang in die Bundesverfassung fand, ist den Bemühungen zahlreicher Aktivistinnen und Verbänden zu verdanken. 2015 lancierte Pro Velo Schweiz zusammen mit weiteren Organisationen die Velo-Initiative.

Sie stiess auf breite Zustimmung. Die benötigten Unterschriften kamen innerhalb weniger Monate zusammen, sodass sie bereits im Folgejahr eingereicht werden konnte.

Der Bundesrat liess darauf einen Gegenvorschlag zur Velo-Initiative erarbeiten. Nach der Differenzenbereinigung im Parlament zogen die Initianten die Initiative zurück, wodurch der Weg für den «Bundesbeschluss Velo» frei wurde.

Vom «Bundesbeschluss Velo» zum Veloweggesetz

Das Veloweggesetz basiert auf dem «Bundesbeschluss Velo», der im Herbst 2018 von Volk und Ständen angenommen wurde. Damals sprach sich eine überwältigende Mehrheit von knapp 74 % der Stimmberechtigen dafür aus, Artikel 88 der Schweizer Bundesverfassung über die Fuss- und Wanderwege um das Velo zu ergänzen. In einigen Kantonen erhielt der «Bundesbeschluss Velo» sogar fast 90 Prozent Zustimmung.

Was besagt das Veloweggesetz?

Das Gesetz nimmt Bund und Kantone die Pflicht.

Aufgaben des Bundes

In den nächsten fünf respektive 20 Jahren muss der Bund:

  • auf seinen Strassen (rund 500 km Nationalstrassen 3. Klasse und Anschlussbauwerke der Autobahnen) Velowege «in hoher Qualität planen und erstellen».
  • für angemessenen Ersatz sorgen, wenn Velowegnetze oder Teile davon aufgehoben werden müssen.
  • die Öffentlichkeit informieren über die Bedeutung von Velowegnetzen für die Bewältigung des Personen- und Güterverkehrs.
  • die Öffentlichkeit über die Grundlagen in Bezug auf die Planung, Anlage und Erhaltung von Velowegnetzen informieren.
  • harmonisierte Geobasisdaten über die Qualität und die Benutzbarkeit der Velowegnetze veröffentlichen und die Velowegnetze in den Landschaftsmodellen und Landeskarten abbilden.

Darüber hinaus gibt das Gesetz dem Bund die Möglichkeit, die Kantone und Gemeinden bei der Planung, dem Bau und der Erhaltung sowie beim Ersatz von Velowegen durch fachliche Beratung zu unterstützen. Ferner darf der Bund selbst Fachorganisationen wie Pro Velo zur Beratung, der Erarbeitung von Grundlagen sowie zur Information beziehen.

Aufgaben der Schweizer Kantone

Noch stärker als der Bund sind die Schweizer Kantone der Pflicht, den Veloverkehr zu fördern. Laut Gesetz müssen sie:

  • Velowegnetze und Veloabstellanlagen in behördenverbindlichen Plänen festhalten. Dies innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes, also bis zum 31. Dezember 2027.
  • die geplanten Velowegnetze innert 20 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes, also bis zum 31. Dezember 2042 bauen.
  • für die Erfüllung der Aufgaben sorgen, falls sie die Planung an ihre Gemeinden delegieren.
  • die Betroffenen sowie die interessierten Organisationen an der Planung beteiligen.
  • bei der Planung die quantitativen und qualitativen Vorgaben gemäss Gesetz berücksichtigen.
  • Velowege ersetzen, wenn sie nicht mehr befahrbar sind oder über längere Strecken von Motorfahrzeugen zu stark oder schnell befahren werden.
  • eine Velofachstelle (falls nicht schon vorhanden) einführen und deren Aufgaben festlegen.

Wie der Bund dürfen gemäss Veloweggesetz auch die Kantone auf die Unterstützung von privaten Fachorganisationen zurückgreifen. Dies etwa für die Planung, den Bau oder den Erhalt der Velowegnetze.

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