«Veloweggesetz hat letzte Kurve gekriegt»

Das Veloweggesetz hat die finale Hürde genommen. Der Nationalrat hat am 2. März eine letzte Differenz bereinigt. Damit ist das Gesetz bereit für die Schlussabstimmung im Parlament.

Fabian Baumann, Redaktor (fabian.baumann@velojournal.ch)
News, 04.03.2022

Vor rund dreieinhalb Jahren sprach sich das Schweizer Stimmvolk mit einer überwältigen Mehrheit dafür aus, die Veloförderung in der Bundesverfassung festzuschreiben.

Der «Bundesbeschluss Velo» soll die Veloinfrastruktur und damit auch die Nutzung des Fahrrads als Verkehrsmittel in die Zukunft führen. Er verpflichtet die Kantone, innert fünf Jahren ein Velowegnetz zu planen und dieses innert 15 Jahren zu realisieren.

Kompromiss 

Das nun vorliegende Gesetz ist ein gut schweizerischer Kompromiss. Nachdem der Bundesrat das ausgearbeitete Gesetz präsentierte, befasste sich der Ständerat zuerst damit.

Die kleine Kammer schwächte einige Punkte ab, was bei der Velolobby auf Kritik stiess. Der Nationalrat griff darauf hin korrigierend ein. Im Unterschied zur kleinen Kammer befürwortete der Nationalrat die im Gesetz vorgesehene Mitwirkung von Fachorganisationen bei der Grundlagenarbeit sowie der Planung von Velowegen. Hingegen fand das von verschiedenen Akteuren geforderte Verbandsbeschwerderecht auch in der grossen Kammer keine Mehrheit.

«Sie haben beim Veloweggesetz die letzte Kurve gekriegt, und ich freue mich sehr, dass wir die Beratung dieses Gesetzes, das doch auch Schwung bei der Infrastruktur für die Velos bringen wird, in dieser Session abschliessen können.»

Bundesrätin Simonetta Sommaruga

In der Folge galt es im Parlament, die Differenzen zu bereinigen. Am 28. Februar kam die kleine Kammer der Grossen entgegen. Es ging um die Frage, wie Velowege geplant werden sollen: «möglichst sicher», mit «direkter Streckenführung» und «homogenem Ausbaustandard».

Dafür kam der Nationalrat am 2. März dem Ständerat entgegen. Die Verkehrskommission schloss sich beim noch strittigen Punkt der Ersatzpflicht einstimmig der Meinung des Ständerats an. Wenn Velowege ganz oder teilweise aufgehoben werden, müssen sie nur dann ersetzt werden, wenn das öffentliche Interesse es erfordert.

Bereit für die Schlussabstimmung

Nach der letzten Differenzenbereinigung ist das Veloweggesetz damit bereit für die Schlussabstimmung im Parlament. Diese findet voraussichtlich in der Frühlingssession statt. Bundesrätin Simonetta Sommaruga äusserste sich gegenüber der Verkehrskommission des Nationalrats wie folgt: «Damit sind alle Differenzen bereinigt. Sie haben beim Veloweggesetz die letzte Kurve gekriegt, und ich freue mich sehr, dass wir die Beratung dieses Gesetzes, das doch auch Schwung bei der Infrastruktur für die Velos bringen wird, in dieser Session abschliessen können.»

Auch Pro Velo zeigte sich erfreut. Die Zeit des Restflächendenkens sei jetzt vorbei, heisst es beim Verband. Velowege und Abstellplätze müssten wie die Auto- und ÖV-Infrastruktur vollwertig und in der nötigen Qualität geplant und gebaut werden.

«Es geht jetzt nicht mehr, Velos auf Restflächen zu verweisen oder einfach ein gelbes Piktogramm aufzumalen.»

Pro-Velo-Präsident Matthias Aebischer

«Es geht jetzt nicht mehr, Velos auf Restflächen zu verweisen oder einfach ein gelbes Piktogramm aufzumalen», hält Pro-Velo-Präsident Matthias Aebischer fest. Seine Organisation sehe nun aber auch den Bund in der Pflicht.

Wo dieser selber baue, etwa bei Autobahnanschlüssen, erwarte man vorbildliche und attraktive Lösungen. Entlang von Autobahnen und Eisenbahntrassen sollten die Möglichkeiten, den Veloverkehr niveaufrei zu führen, ausgeschöpft werden.

Bei der Finanzierung der Veloinfrastruktur fordere Pro Velo zudem, dass zumindest befristet höhere Bundesbeiträge flössen, um den grossen Nachholbedarf zu decken, so Aebischer.

Empfohlene Artikel

Drei Männer im Anzug laufen auf einem Weg, der mit einen Fussgänger- und einem Velosymbol gekennzeichnet ist.
News

Verzögerung beim Veloweggesetz

Ein gelbes Fahrrad ist auf den Boden gemalt
News

Verkehrskommission unterstützt Veloweggesetz

News

Veloweggesetz: Einen Gang höher schalten