Am 26. Oktober hat die Verkehrskommission des Nationalrats (KVF-N) das Veloweggesetz beraten. Dabei hat sie in einigen Punkten die vom Ständerat vorgenommenen Abschwächungen rückgängig gemacht.
Pro-Velo-Präsident Matthias Aebischer, ebenfalls Mitglied der KVF-N, zeigte sich erleichtert darüber:
«Ich bin froh, dass die Kommission einige unnötige Abschwächungen korrigiert hat. Dieser klare Auftrag des Bundes an die Kantone für sichere und attraktive Velowegnetze ist wichtig.»
Pro Velo bedauert aber sehr, dass die Kommission beim Verbandsbeschwerderecht dem Ständerat gefolgt ist.
Mit den Beschlüssen der KVF-N ist das Veloweggesetz wieder näher bei der Version des Bundesrates. Die Landesregierung will dem Velo mit dem Veloweggesetz Schub verleihen und das Velofahren sicherer machen. Hierzu will sie eine Planungspflicht einführen und Grundsätze definieren, die bei der Planung und beim Bau von Velowegen im ganzen Land gleichermassen gelten sollen.
Wo Wege aufgehoben werden, muss zudem Ersatz geschaffen werden. Um eine möglichst hohe Qualität zu erreichen, sollen auch Fachorganisationen in die Planung eingebunden werden.
Kleine Kammer weicht Veloweggesetz auf
Der Ständerat hatte in der Herbstsession die Planungsgrundsätze aufgeweicht, indem er das Wort «möglichst» eingefügt hat. Die KVF-N hat beschlossen, diese Einschränkung wieder zu entfernen. Velowege sollen im Grundsatz direkt und die Netze homogen sein.
Auch bei der Ersatzpflicht aufgehobener Velowege hat die KVF-N der Version des Bundesrates zugestimmt. Der Ständerat wollte Wege nur ersetzen, wenn ein «ausgewiesenes öffentliches Interesse besteht». Matthias Aebischer sagte dazu:
«Die Formulierungen des Ständerates hätten die Position des Veloverkehrs in der Güterabwägung unnötig geschwächt. Die Interessen der Velofahrenden müssen jetzt endlich ernst genommen und gleichwertig behandelt werden.»
Kein Beschwerderecht für Fachorganisationen
Wie der Ständerat hat es auch die KVF-N abgelehnt, den Fachorganisationen ein Beschwerderecht einzuräumen. Pro Velo bedauert diesen Entscheid, denn für die Organisation ist es wichtig, dass Veloverbände als Anwältin gegen schlechte und gefährliche Planungen einsprechen können. Das Verbandsbeschwerderecht hat sich im Umweltbereich und bei den Fuss- und Wanderwegen bewährt.
Das Veloweggesetz ist die Umsetzung des Bundesbeschlusses Velo, der im Jahre 2018 von mehr als 73 % der Stimmenden und von allen Kantonen angenommen wurde. Für Pro Velo ist dieses Abstimmungsresultat ein deutlicher Auftrag an den Gesetzgeber, ein griffiges Gesetz zu schaffen, das dem Velo attraktive und sichere Rahmenbedingungen bringt.