Veloweggesetz nimmt weitere Hürde

Im Mai hat der Bundesrat das fertige Veloweggesetz zuhanden des Parlaments verabschiedet. Als Erstes hat der Städterat das Gesetz verabschiedet. Die kleine Kammer folgt weitgehend dem Vorschlag der Landesregierung.

Fabian Baumann, Redaktor (fabian.baumann@velojournal.ch)
News, 28.09.2021

Am 19. Mai verabschiedete der Bundesrat den fertigen Entwurf des Veloweggesetzes zuhanden des Parlaments. Die Magistraten empfahlen den eidgenössischen Räten, dem Gesetz zuzustimmen. An der Sitzung vom 28. September hat sich der Ständerat als erstes mit dem Gesetz befasst. Die kleine Kammer ist dem Vorschlag der Landesregierung weitgehend gefolgt und hat die zentralen Elemente des Veloweggesetzes gutgeheissen.

Allerdings hat der Ständerat während der Debatte einige Punkte abgeschwächt, etwa bei den Planungsgrundsätzen und der Ersatzpflicht.

Pro-Velo-Schweiz-Präsident Matthias Aebischer kann dies nicht nachvollziehen:

«Diese Abstriche sind unnötig und unverständlich. Gerade für Velofahrende, die selber pedalen müssen und über keine schützende Karosserie verfügen, sind direkte und sichere Wege besonders wichtig.»

Zudem habe der Ständerat das Verbandsbeschwerderecht für Fachorganisationen, wie es sich im Fuss- und Wanderweggesetz bewährt habe, aus dem Veloweggesetz gestrichen, fügt Aebischer an. In seiner Funktion als Nationalrat will er sich nun in der grossen Kammer dafür einsetzen, dass diese Abschwächungen rückgängig gemacht werden. 

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