Fabian Baumann,
Redaktor
(fabian.baumann@velojournal.ch)
News,
20.05.2021
Der Bundesrat hat am 19. Mai das fertige Veloweggesetz präsentiert. Es entspricht weitgehend der Vernehmlassungsvorlage von 2020. Die Landesregierung empfiehlt dem Parlament, dem neuen Gesetz zuzustimmen.
Fabian Baumann,
Redaktor
(fabian.baumann@velojournal.ch)
News,
20.05.2021
Das Veloweggesetz bringt das Radfahren in der Schweiz von der Stein- in die Neuzeit. (Foto: Mirjam Graf)
An seiner Sitzung vom 19. Mai hat der Bundesrat das Veloweggesetz zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Magistraten empfehlen den eidgenössischen Räten, dem Gesetz zuzustimmen. «Ein gutes und sicheres Velowegnetz hilft, den Verkehr zu entflechten und die Mobilität besser zu bewältigen. Auto-, Velo- und Fussverkehr kommen sich weniger ins Gehege. Dies hilft, Unfälle zu vermeiden», heisst es in der Mitteilung des Bundesrats.
Mit dem Veloweggesetz nimmt der Bund die Kantone in die Pflicht. Die Planung und Umsetzung von Velowegnetzen wird künftig rechtsverbindlich. Die Kantone und Gemeinden sollen die Planung und Umsetzung rasch vorantreiben. Der Bundesrat schlägt dazu eine Planungsfrist von fünf Jahren und eine Umsetzungsfrist von 20 Jahren vor.
Das neue Gesetz enthält verschiedene Qualitätsziele. Radwege sollen insbesondere durchgehend, direkt, sicher – wo möglich vom motorisierten Verkehr und von Fussgängerinnen und Fussgängern getrennt –, einheitlich und attraktiv sein. Der Bundesrat weist indes darauf hin, dass das neue Gesetz die Hoheit der Kantone bei der Umsetzung nicht einschränke.
Velofahrende demonstrieren mit Badenudeln auf dem Gepäckträger für mehr Abstand beim Überholen. Wenn die Radwege dereinst gut und sicher sind, sind solche Aktionen nicht mehr notwendig. (Foto: Franziska Scheidegger)
Der Bund führt mit dem Veloweggesetz eine Ersatzpflicht für Veloinfrastruktur ein. Das Gesetz sieht vor, dass Velowegnetze oder Teile davon ersetzt werden müssen, wenn sie die Anforderungen an die Sicherheit und die Attraktivität nicht mehr erfüllen und aufgehoben werden müssen. Die Landesregierung gewährt den Kantonen aber ein Schlupfloch. So steht es laut Gesetz den Kantonen offen, Ausnahmen vorzusehen, falls ihnen eine allgemeine Ersatzpflicht zu weit geht.
Das Veloweggesetz verpflichtet neben auch den Bund. Bundesstellen müssen künftig das Velo bei ihrer Arbeit berücksichtigen. Ferner soll der Bund Kantone und Gemeinden bei Planung von Radwegen- und -netzen unterstützen. Zudem kümmert sich der Bund um die Information der breiten Öffentlichkeit.
Das Veloweggesetz soll in der Schweiz für mehr und bessere Fahrradinfrastruktur sorgen. (Foto: Joost Korporal, Pixabay)
Der nationale Interessenverband der Radfahrerinnen und -fahrer, Pro Velo Schweiz zeigt sich in einer Stellungnahme erfreut. «Das neue Veloweggesetz ist eine klare Aufforderung des Bundesrates an die Kantone und Gemeinden, mit der Förderung des Veloverkehrs entschieden vorwärtszumachen», sagt Pro-Velo-Präsident Matthias Aebischer. Der derzeitige Veloboom zeige, dass die Bevölkerung mehr Velofahren wolle. Doch dazu brauche es attraktive, zusammenhängende und sichere Wegnetze.
Der Bundesrat ging bei der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs auf während der Vernehmlassung gestellte Forderungen ein. Einige zentrale Punkte wurden aber nicht berücksichtigt. So wollten zahlreiche Kantone, Parteien und Verbände, dass der Bund Veloinfrastrukturen auf Kantons- und Gemeindeebene mitfinanziert (siehe auch Interview mit Cycla-Präsidentin Marianne Maret in Velojournal 3/2021). Der Bund will sich auch nicht zur Ausarbeitung einer nationalen Velostrategie verpflichten, wie das unter anderem Pro Velo in der Vernehmlassung gefordert hatte.
Um ähnlich viele Menschen hierzulande aufs Velo zu bringen wie in Dänemark oder den Niederlanden brauche es mehr als das Veloweggesetz, heisst es dazu bei Pro Velo Schweiz. Darum verlangt der Verband vom Bund eine Gesamtstrategie, wie er das Radfahren in der Schweiz fördern will.
Am 23. September 2018 nahm das Schweizer Stimmvolk den «Bundesbeschluss Velo» mit knapp drei Viertel aller Stimmen an. In einigen Kantonen stimmten fast 90 Prozent dafür. Damit erhielt der Bund den Auftrag, Grundsätze für Velowegnetze festzulegen. Gleichzeitig erhielt er das Recht, Massnahmen der Kantone und Dritter zu unterstützen und zu koordinieren.
Abonnieren Sie den Velojournal-Newsletter. Als Dankeschön erhalten neue Abonnenten eine Velojournal-Ausgabe kostenlos.
Jetzt abonnieren!
27. März bis 20. Mai 2025
#Glücklichaufzweirädern
Vortragsreihe: Glücklichaufzweirädern. Drei Frauen, eine gemeinsame Mission: die Begeisterung für das...
28. bis 30. März 2025
Cycling World
Die Cyclingworld Europe hat sich in den letzten Jahren mehr und mehr zum «Place to be» für Europas Fahrrad-...
01. April 2025
Filmvorführung: "Der automobile Mensch"
Die Schweizerische Vereinigung der Mobilitäts- und Verkehrsfachleute lädt im Züricher Filmpoduium zur...
05. April 2025
Velobörse Ebikon
Komm vorbei zur Velobörse Ebikon auf dem Ebisquare und nutze die Möglichkeit, dein Velo zu verkaufen oder...
07. bis 08. April 2025
Masterclass Velowende
Velowende organisiert zusammen mit der Dutch Cycling Embassy eine Weiterbildung für Planerinnen, Aktivisten...
Zu den TerminenCycljobs ist die Stellenbörse der Schweizer Velobranche. Neuer Job gesucht? Hier finden Sie ihn.
Offene Stellen ansehenHaben Sie Fragen zu Ihrem Abonnement? Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Aboservice und Rechnung
Velomedien AG / Velojournal
Claudia Frei
Kalkbreitestrasse 33
8003 Zürich
Telefon: +41 44 241 60 32
administration@velojournal.ch