Veloweggesetz nimmt Fahrt auf

Der Bundesrat hat am 19. Mai das fertige Veloweggesetz präsentiert. Es entspricht weitgehend der Vernehmlassungsvorlage von 2020. Die Landesregierung empfiehlt dem Parlament, dem neuen Gesetz zuzustimmen.

Fabian Baumann, Redaktor (fabian.baumann@velojournal.ch)
News, 20.05.2021

An seiner Sitzung vom 19. Mai hat der Bundesrat das Veloweggesetz zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Magistraten empfehlen den eidgenössischen Räten, dem Gesetz zuzustimmen. «Ein gutes und sicheres Velowegnetz hilft, den Verkehr zu entflechten und die Mobilität besser zu bewältigen. Auto-, Velo- und Fussverkehr kommen sich weniger ins Gehege. Dies hilft, Unfälle zu vermeiden», heisst es in der Mitteilung des Bundesrats.

Sicher, durchgehend, attraktiv

Mit dem Veloweggesetz nimmt der Bund die Kantone in die Pflicht. Die Planung und Umsetzung von Velowegnetzen wird künftig rechtsverbindlich. Die Kantone und Gemeinden sollen die Planung und Umsetzung rasch vorantreiben. Der Bundesrat schlägt dazu eine Planungsfrist von fünf Jahren und eine Umsetzungsfrist von 20 Jahren vor.

Das neue Gesetz enthält verschiedene Qualitätsziele. Radwege sollen insbesondere durchgehend, direkt, sicher – wo möglich vom motorisierten Verkehr und von Fussgängerinnen und Fussgängern getrennt –, einheitlich und attraktiv sein. Der Bundesrat weist indes darauf hin, dass das neue Gesetz die Hoheit der Kantone bei der Umsetzung nicht einschränke.

Ersatzpflicht für Radwege

Der Bund führt mit dem Veloweggesetz eine Ersatzpflicht für Veloinfrastruktur ein. Das Gesetz sieht vor, dass Velowegnetze oder Teile davon ersetzt werden müssen, wenn sie die Anforderungen an die Sicherheit und die Attraktivität nicht mehr erfüllen und aufgehoben werden müssen. Die Landesregierung gewährt den Kantonen aber ein Schlupfloch. So steht es laut Gesetz den Kantonen offen, Ausnahmen vorzusehen, falls ihnen eine allgemeine Ersatzpflicht zu weit geht.

Bund muss informieren

Das Veloweggesetz verpflichtet neben auch den Bund. Bundesstellen müssen künftig das Velo bei ihrer Arbeit berücksichtigen. Ferner soll der Bund Kantone und Gemeinden bei Planung von Radwegen- und -netzen unterstützen. Zudem kümmert sich der Bund um die Information der breiten Öffentlichkeit.

Pro Velo erfreut

Der nationale Interessenverband der Radfahrerinnen und -fahrer, Pro Velo Schweiz zeigt sich in einer Stellungnahme erfreut. «Das neue Veloweggesetz ist eine klare Aufforderung des Bundesrates an die Kantone und Gemeinden, mit der Förderung des Veloverkehrs entschieden vorwärtszumachen», sagt Pro-Velo-Präsident Matthias Aebischer. Der derzeitige Veloboom zeige, dass die Bevölkerung mehr Velofahren wolle. Doch dazu brauche es attraktive, zusammenhängende und sichere Wegnetze.

Nicht alle Forderungen erfüllt

Der Bundesrat ging bei der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs auf während der Vernehmlassung gestellte Forderungen ein. Einige zentrale Punkte wurden aber nicht berücksichtigt. So wollten zahlreiche Kantone, Parteien und Verbände, dass der Bund Veloinfrastrukturen auf Kantons- und Gemeindeebene mitfinanziert (siehe auch Interview mit Cycla-Präsidentin Marianne Maret in Velojournal 3/2021). Der Bund will sich auch nicht zur Ausarbeitung einer nationalen Velostrategie verpflichten, wie das unter anderem Pro Velo in der Vernehmlassung gefordert hatte.  

Um ähnlich viele Menschen hierzulande aufs Velo zu bringen wie in Dänemark oder den Niederlanden brauche es mehr als das Veloweggesetz, heisst es dazu bei Pro Velo Schweiz. Darum verlangt der Verband vom Bund eine Gesamtstrategie, wie er das Radfahren in der Schweiz fördern will.

Vom Bundesbeschluss Velo zum Veloweggesetz

Am 23. September 2018 nahm das Schweizer Stimmvolk den «Bundesbeschluss Velo» mit knapp drei Viertel aller Stimmen an. In einigen Kantonen stimmten fast 90 Prozent dafür. Damit erhielt der Bund den Auftrag, Grundsätze für Velowegnetze festzulegen. Gleichzeitig erhielt er das Recht, Massnahmen der Kantone und Dritter zu unterstützen und zu koordinieren.

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