Eineinhalb Jahre nach der deutlichen Annahme des Verfassungsartikels durch das Volk präsentiert der Bundesrat nun das Veloweggesetz (VWG). Für Pro Velo stellt es eine solide Grundlage dar, mit der Kantone und Gemeinden ihre Veloinfrastruktur ausbauen können und müssen. «Das neue Velogesetz ist ein wichtiger Schritt, um das enorme Potenzial des Velos auszuschöpfen», sagt Pro-Velo-Präsident Matthias Aebischer. Das überdeutliche Volks-Ja vom September 2018 habe euphorisiert und die Chance massiv erhöht, das Fahrrad endlich anderen Verkehrsmitteln gleichzustellen.
Veloweggesetz als wichtiger Schritt
Doch nun muss der Volksentscheid zuerst in Gesetze und Verordnungen geschrieben werden. Die Abstriche, die damals bei der Velo-Initiative für den direkten Gegenvorschlag gemacht werden mussten, werden für Aebischer mit dem Gesetz wettgemacht. Mit sicheren und attraktiven Alltags- und Freizeitnetzen werden die Kantone in die Pflicht genommen, solche zu planen, zu realisieren und zu unterhalten. Werden Veloverbindungen gekappt, müssen sie ersetzt werden.
«Das neue Gesetz zeigt, dass der Bund dem klaren Wunsch nach mehr Veloverkehr nachkommen will», sagt Aebischer. «Es ist noch ein weiter Weg, bis die Schweiz mit den nördlichen Vorzeigeländern gleichgezogen hat. Doch das Gesetz gibt dem Bund Instrumente in die Hand, um das Radfahren voranzubringen.»
VCS fordert Masterplan Velo
Darüber hinaus fordert der Verkehrsclub der Schweiz (VCS) eine Velo-Offensive, einen eigentlichen Masterplan in Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden und Fachorganisationen. Damit würden alle politischen Ebenen in die Verantwortung genommen, Synergien genutzt sowie Standards, Modalsplit-Ziele und Fristen gesetzt. Die Kantone müssten die Radwege und weitere Infrastruktur in einer Gesamtsicht regeln: in ihren Richtplänen oder mit einem eigenen Sachplan Velo.
Laura Schmid, Projektleiterin Verkehrspolitik beim VCS, sagt gegenüber Velojournal: «Mit einer Veloförderungsstrategie müsste ein Zielwert festgehalten sein, wie sich der Velomodalsplit verändern soll. Ein solches Ziel fehlt heute und ist auch mit dem Veloweggesetz nicht vorgesehen.»
Auch für Pro Velo gehört eine Gesamtstrategie zur Förderung des Velofahrens zu den Aufgaben des Bundes. Der Geschäftsführer Christoph Merkli ist dennoch «zuversichtlich, dass Bundespräsidentin Sommaruga das Anliegen aufnehmen wird».
Eine behördenverbindliche Planungspflicht, wie sie im VWG-Entwurf steht, ist auch für Pro Velo unverzichtbar. Eine solche gibt es bereits im Fuss- und Wanderweggesetz, sie ist also nichts Neues. Der Gemeindeverband sei da noch skeptisch, sagt Merkli, «doch vielleicht lässt sich das mit einer Verlängerung der vorgeschlagenen Umsetzungsfrist (5 Jahre) bereinigen». Allerdings gibt er zu bedenken: «Je mehr und je ambitioniertere Ziele im Gesetz stehen, desto eher wird das Vorhaben scheitern. Die Kantone und Städte lassen sich nicht gerne dreinreden.» Beide Organisationen sind sich in der Analyse der aktuellen Situation einig: Die Veloinfrastruktur ist ein Flickwerk aus «Orten, an denen das Velo grandios gut mitgeplant wurde, und dem oft abrupten Ende an Orten, wo der Velostreifen plötzlich endet oder wo man so eng an den parkierten Autos vorbeimuss, dass man jede aufspringende Autotür fürchten muss», so Schmid. VCS und Pro Velo hoffen, dass mit dem VWG den Kantonen endlich die Werkzeuge in die Hand gegeben werden, Velowege als Netze anzulegen und durchgehend zu planen. Wo drückt Sie der Schuh? Sagen Sie uns, wo für Sie der grösste Nachholbedarf bei der Veloinfrastruktur besteht: Fotos: Héléna Brendow, Daniel ElsenerGute Beispiele wie diese separate Abbiegespur für Velofahrende am Eigerplatz in Bern sind noch viel zu selten.
Kantone zur Planung verpflichten
Wo der Schuh drückt
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