Bundesrat will Veloweggesetz

2018 stimmte die Schweizer Bevölkerung dem Bundesbeschluss über die Velowege mit grosser Mehrheit zu. An der heutigen Sitzung hat der Bundesrat die entsprechenden rechtlichen Grundlagen dazu nun verabschiedet. So bleibt der Bau von Velowegen weiterhin die Aufgabe der Kantone, neu werden sie aber verpflichtet, ein zusammenhängendes sicheres Velonetz zu erstellen.

no-image

Julie Nielsen
13.05.2020

Im September 2018 sprach sich das Stimmvolk mit fast 75 Prozent dafür aus, dass der Bund die Kantone bei der Planung und Umsetzung von Velowegen unterstützt. Das nun vorgelegte neue Veloweggesetz soll helfen, den Verkehr zu entflechten und somit Fuss-, Velo- und Autoverkehr auf den Strassen zu trennen. Ausserdem soll ein durchgängiges Velowegnetz umgesetzt werden welches den ÖV und den motorisierten Individualverkehr (MiV) entlastet und das Velofahren attraktiver gestaltet. Darüber hinaus müssen aufgehobene Velowege künftig durch neue ersetzt werden. Für eine unkomplizierte und klare Umsetzung der Velowege bietet der Bund den Kantonen Fachinformationen und Geodaten und begleitet und berät diese auch bei entsprechenden Pilotprojekten.

Der Gesetzesentwurf orientiert sich generell am Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege, soll jedoch nicht in dieses integriert werden, da sich die beiden Fortbewegungsarten deutlich von einander unterscheiden und nicht die gleichen Anforderungen an eine etwaige Infrastruktur stellen.

In einer ersten Stellungnahme zeigten sich die beiden initiierenden Verbände Pro Velo und VCS erfreut:

«Das neue Velo-Gesetz ist ein erster wichtiger Schritt, um das enorme Potential des Velos in der Schweiz auszuschöpfen», sagt Pro Velo-Präsident Matthias Aebischer. Der Verband zeigt sich erfreut, dass der Bund nun den Kantonen Instrumente in die Hand gibt, um das Velofahren sicherer und attraktiver zu machen. Auch der VCS begrüsst ein verbindliches Veloweggesetz und nimmt den Vernehmlassungsstart erfreut zur Kenntnis. Allerdings wird der Verkehrs-Club die Vorlage noch genauer und kritisch prüfen.

Die Vernehmlassung dauert noch bis zum 04. September 2020.

 

 

Bilder: Pro Velo, ZVG