Ziel der Veloinitiative ist eine Ergänzung des bestehenden Verfassungsartikels 88 über die Fuss- und Wanderwege. Hier sollen künftig auch Velowege genannt sein. Kantone und Gemeinden sollen ein attraktives und sicheres Velowegnetz erstellen und betreiben; der Bund unterstützt sie dabei fachlich, koordinierend und wo nötig finanziell. Das ist nötig. Während ausländische Städte, ja ganze Länder die Veloförderung deutlich verstärkt haben, ist das Zweirad ein Stiefkind der Schweizer Verkehrspolitik geblieben.
Pete Mijnssen, Text; Simone Waelti, Thomas Schweizer, Fotos
Schwerpunkt,
24.03.2015