Für Kinder, die mit dem Laufrad oder ihrem Velo unterwegs sind, gelten unterschiedliche Regeln. Um die Frage zu beantworten, wo Kinder Velofahren dürfen, muss zwischen Kindervelos und Velos unterschieden werden.
Kindergartenkinder und die fahrzeugähnlichen Geräte
Laufräder und Kindervelos gelten als FäG (fahrzeugähnliche Geräte). Unter dem Begriff FäG versteht man mit Rädern und Rollen ausgestattete Fortbewegungsmittel, die durch Körperkraft angetrieben werden. Ein Laufrad ist ein veloähnliches Kinderspielzeug ohne Pedale, bei dem meistens mit den Füssen gebremst wird. Ein Kindervelo ist ein Velo, das speziell für die Verwendung durch Kinder im vorschulpflichtigen Alter vorgesehen ist. Dies aufgrund der Grösse oder weil etwa nur eine Bremse angebracht ist oder die Gangschaltung fehlt.