Aline Kuenzler,
Autorin
(aline.kuenzler@velojournal.ch)
News,
10.02.2026
Knapp haben Gegner des Mountainbike-Verbots die Kurve gekratzt. In Appenzell Innerrhoden wird nach einem Beschluss des Grossen Rats das Mountainbiken doch nicht pauschal verboten.
Aline Kuenzler,
Autorin
(aline.kuenzler@velojournal.ch)
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10.02.2026
Viele Kantone haben sich bereits mit der «Mountainbike-Frage» für Wanderwege auseinandergesetzt. Im Kanton Bern etwa sind die Zweiräder auf Wanderwegen geduldet. (Foto: ZVG)
Das Mountainbiken auf Wanderwegen soll nicht flächendeckend verboten werden. Dies hat der Grosse Rat des Kantons Appenzell Innerrhoden am 2. Februar beschlossen. Nach heftigen Diskussionen hat das Parlament den entsprechenden Passus aus dem kantonalen Veloweggesetz gestrichen.
Vorgesehen war eine Formulierung, die das Fahren mit Mountainbikes oder Gravelbikes auf Wanderwegen grundsätzlich verbietet, sofern diese nicht ausdrücklich auch als Velorouten ausgeschildert sind. Mit 23 zu 22 Stimmen folgte der Grosse Rat dem Antrag, besagten Artikel zu streichen. Dies, nachdem zahlreiche Parlamentarier und Velofahrende Bedenken über die Auswirkungen geäussert hatten.
Gegner des Verbots argumentierten, dass ein genereller Ausschluss nicht nur Freizeitvelofahrende treffe, sondern auch Einheimische etwa auf Schul- oder Alltagswegen. Ausserdem würde ein starres Verbot die weitere Ausarbeitung eines konsensfähigen kantonalen Veloweggesetzes gefährden, das im April an der Landsgemeinde zur Abstimmung kommt.
Befürworter hatten erklärt, dass eine klare Verbotsregelung helfen könnte, geeignete Mountainbike-Routen im Rahmen eines noch zu erarbeitenden Netzplans zu definieren und entsprechend zu beschildern. Kritische Stimmen im Parlament wiesen jedoch darauf hin, dass landesweite statistische Grundlagen zu Konflikten zwischen Wandernden und Velofahrenden fehlen und dass ein zu rigides Verbot Velofahrende in die Illegalität drängen könnte.
Der Halbkanton ist gezwungen, sich mit der Mountainbike-Frage auseinanderzusetzen, da seit dem 1. Januar 2023 das Veloweggesetz in Kraft ist. Es schreibt das Erstellen eines nationalen Velowegnetzes in der Schweiz vor. Das Gesetz verpflichtet alle Kantone, bis Ende 2027 verbindliche Velowegnetz-Pläne zu erstellen und bis Ende 2042 ein zusammenhängendes, sicheres Velowegnetz zu realisieren.
Eine aktuelle Analyse von Pro Velo zur Halbzeit der Planungsfrist zeigt, dass die Kantone im Grossen und Ganzen aktiv an der Umsetzung des Veloweggesetzes arbeiten. Laut dem Bericht geben rund 90 % der Kantone an, ihre Velowegnetz-Planungen für den Alltagsverkehr fristgerecht bis 2027 abschliessen zu wollen.
In einzelnen Kantonen – etwa Appenzell Innerrhoden – sind diese gesetzlichen Grundlagen derzeit noch in Ausarbeitung.
Die Debatte in Appenzell spiegelt einen zentralen Spannungsbogen der Velopolitik wider: einerseits sollen Velowege sicher, durchgängig und attraktiv sein. Andererseits kann die Paragrafierung des Velofahren zu stärkerer Regulierung, insbesondere für die Freizeitnutzungen des Velos führen.
Die Streichung des Verbots im Appenzeller Veloweggesetz schafft nun Raum für eine sachlichere Auseinandersetzung über eine kohärente Netzplanung. Diese kann sowohl Alltags- als auch Freizeitvelofahrende berücksichtigen – ohne eine Sportart pauschal zu verbieten.

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