Fabian Baumann,
Redaktor
(fabian.baumann@velojournal.ch)
News,
27.09.2021
Seit dem 1. Januar Jahr darf in der Schweiz bei Lichtsignalen die Zusatztafel «Abbiegen bei Rot für Velos gestattet» angebracht werden. Neun Monate später können auch Radfahrende im Aargau von der Regel profitieren.
Fabian Baumann,
Redaktor
(fabian.baumann@velojournal.ch)
News,
27.09.2021
Im Kanton Aargau wurde im September das erste Signal für Rechtsabbiegen bei Rotlicht für Velofahrende montiert. (Foto: Kanton Aargau)
Am 1. Januar 2021 trat in der Schweiz die revidierte Verkehrsregelverordnung in Kraft. Eine der Änderungen wurde von Velofahrerinnen und -fahrern sehnlichst erwartet: das Rechtsabbiegen bei Rot an Stellen, wo dies gefahrlos möglich ist.
Seit einem dreiviertel Jahr ist das in der Schweiz nun erlaubt, allerdings nicht generell, sondern nur bei Lichtsignalen, die mit einer entsprechenden Zusatztafel ausgerüstet sind. Einige Städte waren bei der Umsetzung der neuen Regel besonders schnell. Anderenorts dauerte es etwas länger.
Durch den Haltebalken können Velofahrende sich vor dem motorisierten Verkehr aufstellen und haben so nach links eine bessere Sicht auf den vortrittberechtigten Verkehr. (Foto: Kanton Aargau)
Seit dem 6. September können Rad fahrende Personen nun auch im Aargau bei einigen Rotlichtern nach rechts abbiegen. Wie das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons mitteilt, werden insgesamt 56 Lichtsignale mit der neuen Zusatztafel ausgestattet.
«Vor der Montage des neuen Signals haben wir jede einzelne Kreuzung begutachtet», sagt Sarah Weber, Fachspezialistin Verkehrssicherheit. In einer ersten Umsetzungswelle ab Anfang September würden 28 Signale für das Rechtsabbiegen bei Rotlicht für Velofahrende in den Städten Aarau, Baden und Zofingen sowie in neun weiteren Gemeinden montiert.
In einer zweiten Phase will der Kanton das Rechtsabbiegen bei Rot an weiteren 28 Ampeln ermöglichen. Dort handle es sich aber um Kreuzungen, an denen zuvor neue Markierungen angebracht werden müssten. «In den meisten Fällen muss der gesetzlich geforderte vorgezogenen Haltebalken für Velofahrende angebracht werden», teilt das Departement Bau, Verkehr und Umwelt mit.
Der Haltebalken ermögliche es Personen auf Fahrrädern, sich vor dem motorisierten Verkehr aufzustellen und so nach links eine bessere Sicht auf den vortrittsberechtigten Verkehr zu haben.

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