Bike to Homeoffice

Am 14. April hat der Bundesrat entschieden, die Homeoffice-Pflicht aufrecht zu erhalten. Pro Velo hat deshalb die Teilnahmebedingungen für «Bike to Work» angepasst. Mitmachen kann man nun auch im Homeoffice.

Julie Nielsen, Redaktorin (julie.nielsen@velojournal.ch)
News, 15.04.2021

Letztes Jahr wurde die nationale Velo-Aktion «Bike to Work» vom Frühling auf den Herbst verschoben. Auch dieses Jahr wird die jährliche Challenge nicht wie gewohnt stattfinden. Die Aktion, die darauf ausgelegt ist, Pendlerinnen das Velo näher zu bringen und Bewegung und somit die Gesundheit im Alltag zu fördern, hat nun die Teilnahmebedingungen an die Homeoffice-Pflicht angepasst. Deshalb können auch Arbeitnehmende, die zu Hause arbeiten, am Wettbewerb und an der Verlosung Anfang Juli teilnehmen. Interessierte Unternehmen können sich hier anmelden.

Pro Velo Schweiz betont: «Bereits vor Homeoffice-Zeiten war für viele Unternehmen die Bewegungsförderung der Arbeitnehmenden Schwerpunkt in der betrieblichen Gesundheitsförderung. Aufgrund der Homeoffice-Pflicht hat sich die Lage verschärft und besonders Mitarbeitende im Homeoffice laufen Gefahr, ihre tägliche Portion Bewegung zu vernachlässigen.» Mit «Bike to Work» soll Gegensteuer gegeben und ein Anreiz geschaffen werden, die von der WHO aktuell empfohlenen 2.5 bis 5 Stunden Ausdauertraining mittlerer Intensität pro Woche zu erreichen.

Die Pro-Velo-Umfrage bei den Teilnehmenden 2020 zeigt, dass viele Gründe zur Teilnahme motivieren. Allen voran steht mit 85 Prozent der Aspekt der Gesundheit und Fitness. An zweiter Stelle kommt mit 51 Prozent der Teamgedanke und das Erlebnis im Team, sportlich etwas zu erreichen. Aber auch der Gedanke an die Umwelt und Nachhaltigkeit spielt für 45 Prozent aller Teilnehmenden eine Rolle und motiviert sie, an «Bike to Work» teilzunehmen.

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