E-Bike-ABC

Elektrovelos sind komplexe Fahrzeuge. Und so gibt es eine Fülle von Fachausdrücken. Von A wie ABS bis Z wie Zuladung: Diese Begriffe sollten Sie kennen.

no-image

Fabian Baumann und Marius Graber (Text), Celine Endras (Illustration)
20.11.2019

Kein anderes Velosegment erfreut sich so starker Nachfrage wie die E-Bikes. Mit der Elektrifizierung haben die Gefährte eingebauten «Rückenwind» erhalten, sie sind aber auch komplexer geworden. Velojournal präsentiert darum alles Wissenswerte zum Thema Elektrovelo: von A wie ABS bis Z wie Zuladung. 

A

ABS: Seit 2019 gibt es erste serienmässige Antiblockiersysteme für E-Bikes.

B

Bremsen: Wegen des höheren Gewichts und weil mit dem E-Bike in der Regel mehr Steigungen gefahren werden, sind die Bremsen stärkerer Beanspruchung ausgesetzt. Je kräftiger der Motor, desto stärkere Bremsen sollten montiert sein.

C

Chiptuning: Auch wenn es auf dem Markt verschiedene Tuning-Kits für E-Bikes gibt: Das Heraufsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist verboten. Bei modifizierten Elektrovelos erlischt die Herstellergarantie.

D

Drehmoment: Das effektive Drehmoment, also die Drehkraft des hinteren Rads, hängt nicht nur vom Motor, sondern auch von der Übersetzung ab. Deshalb – und weil es keine Norm für das Messen des Drehmoments gibt – sind Herstellerangaben mit Vorsicht zu geniessen.

E

Entfaltung: Die Entfaltung beschreibt, wie weit das Velo bei einer Kurbelumdrehung in den verschiedenen Gängen fährt. Ein guter Wert für einen Berggang beträgt um die 2,2 Meter, beim Schnellgang 7,5 Meter oder mehr.

F

Fahrkurs: Pro Velo und weitere Anbieter führen spezifische E-Bike-Fahrkurse durch.

Veloglocke

G

Glocke: Glocken an Velos sind nicht mehr obligatorisch, aber dennoch empfohlen. Anstelle einer Glocke sind bei schnellen E-Bikes dafür neu auch Hupen zugelassen.

H

Hinterradmotor: Der Hinterradmotor schafft Spitzenleistungen, sodass man spritzig und ruhig fährt. Nachteile hat er bei tiefen Geschwindigkeiten: Dann ist er nicht mehr effizient und entwickelt viel Wärme.

I

Integration: Komponenten wie Displays und Akku werden heute immer stärker in den Rahmen integriert. Das führt zu einer aufgeräumten Optik, macht die E-Bikes aber nicht per se besser.

J

Jugendliche: Jugendliche dürfen ab dem 14. Altersjahr mit einem E-Bike fahren. Bis zum 16. Altersjahr müssen sie aber unabhängig von der Kategorie die Töffliprüfung absolvieren.

K

Kurbellänge: Für E-Mountainbikes werden extra kurze Kurbeln angeboten. Dadurch erreicht man mehr Bodenfreiheit für den Geländeeinsatz.

Fahrradscheinwerfer

L

Licht: Helles Licht ist beim Elektrovelo wichtig. Es gibt unterdessen bereits Scheinwerfer mit zuschaltbarem Fern- und Abblendlicht.

M

Mittelmotor: Der Mittelmotor ist die beliebteste Variante, da er von der Fahrradschaltung profitiert und daher immer im optimalen Drehzahlenbereich arbeitet. Er bewährt sich bei langen Aufstiegen und grossen Lasten.

N

Nennleistung: Die Motoren bei Elektrovelos weisen (je nach Zulassungsklasse) eine Nennleistung von 250 bis 1000 Watt auf. Die Motoren können aber über eine gewisse Zeitdauer Spitzenleistungen abgeben, die über der Nennleistung liegen.

O

Obligatorisch: Radwege (wenn signalisiert) müssen sowohl mit langsamen als auch mit schnellen Elektrovelos benutzt werden.

P

Passagier: Kinder dürfen auf einem Kindersitz auf dem E-Bike mitfahren. Erwachsene können auf einem Elektrotandem zusammen in die Pedale treten.

Q

Qualität: Hochwerte Elektrovelos halten länger und lassen sich später auch als Occasion weiterverkaufen. 

R

Reichweite: Die Reichweite sagt aus, wie weit mit einer Akkuladung gefahren werden kann. Allerdings hängt die Reichweite von zahlreichen Faktoren ab: Motor, gewählte Unterstützungsstufe, Fahrergewicht, Tretkraft, Luftdruck in den Reifen, Steigungen, Wind und Temperatur beeinflussen die Leistung des Akkus.

S

Schaltung: Beim E-Bike reichen in der Regel weniger Gänge aus als beim normalen Velo. Dank des Motors werden die ganz kleinen Gänge nicht gebraucht. (Stufenlose) Automatikschaltungen sind zudem auf dem Vormarsch.

Velohelm

T

Tempo: «Langsame» E-Bikes sind im Gesetz als Leicht-Motorfahrräder klassifiziert. Sie sind dem Velo gleichgestellt, dürfen einen Motor mit einer maximalen Nennleistung von 500 Watt haben und bis maximal 25 km/h unterstützen. «Schnelle» E-Bikes werden als Motorfahrräder eingestuft. Motoren bis 1000 Watt Nennleistung sind erlaubt, die bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h unterstützen dürfen. Bei der schnellen Klasse sind ein Nummernschild, Helm und Rückspiegel obligatorisch. Wo Mofas nicht fahren dürfen, dürfen schnelle E-Bikes nur mit ausgeschaltetem Motor durch.

U

Umrüsten: Am Markt gibt es Umrüstkits, mit deren Hilfe sich ein normales Velo in ein E-Bike verwandeln lässt.

Fahrradanhänger

V

Veloanhänger: Anhänger sind in der Schweiz an langsamen und schnellen E-Bikes zugelassen.

W

Wattstunden: Die Wattstunden (Wh) geben an, wie viel Energie im Akku gespeichert wird. Je mehr Wh, desto länger und weiter kann mit einem Elektrovelo gefahren werden. Die Wh sagen nichts über die Unterstützungsstärke des Motors aus.

X

Xtrasaft: Mehrere Elektrovelohersteller bieten die Möglichkeit an, die Reichweite mit einem zusätzlichen Akku zu verdoppeln.

Y

Yamaha: Ausser den Elektroantrieben von Yamaha sind heute (Mittel-)Motoren von Shimano und Bosch an Elektrovelos zu finden. Die drei Firmen dominieren den E-Bike-Markt, wobei Bosch in der Schweiz der Primus ist.

Z

Zuladung:E-Cargobikes sind praktisch. Das maximale Gewicht eines E-Lastenvelos inklusive Fahrerin und Zuladung darf aber 200 Kilo nicht überschreiten