EU erhebt weiterhin Strafzölle auf Velos aus China

Der Handelsstreit zwischen der EU und China scheint nicht so bald beigelegt zu werden. Die EU-Kommission hat angekündigt, Velos aus China für weitere fünft Jahre mit Antidumping-Strafzöllen zu belegen.

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Laurens van Rooijen
19.06.2019

Im vergangenen Sommer liefen auf fünf Jahre befristete Antidumping-Strafzölle der EU auf in China produzierte Velos ohne elektrische Hilfsantriebe aus. Diese waren erstmals 1993 erhoben und seither aufrechterhalten worden.

Auf Antrag der Vereinigung der Europäischen Fahrradproduzenten (EBMA) behielt die EU-Kommission diese Zölle in Kraft und leitete zudem ein neues Untersuchungsverfahren ein. Dieses sollte zeigen, ob die Industrie in China inzwischen nach marktwirtschaftlichen Kriterien operiere – oder ob sie ihre Waren nach wie vor unter Wert auf den Markt bringt und so den Aufbau beziehungsweise den Erhalt einer Veloindustrie in Europa erschwert.

Bereits Mitte Januar hatte die EU-Kommission entschieden, in China produzierte E-Bikes mit Antidumping-Strafzöllen zu belegen, die je nach Unternehmen und unterstelltem Subventionsgrad abgestuft wurden.

Die EU erhebt Antidumping-Strafzölle auf Fahrräder aus China. Vor fünf Monaten verkündete die EU-Kommission Strafzölle gegen in China gefertigt E-Bikes – dies soll weiterhin auch für unmotorisierte Velos gelten.

Verfahren abgeschlossen, Strafzölle bleiben

Nun hat die EU-Kommission das Untersuchungsverfahren abgeschlossen. In einer Bekanntmachung zuhanden der betroffenen Parteien spricht sie sich klar für eine Verlängerung der Antidumping-Strafzölle um weitere fünf Jahre aus.

Begründet wird dies damit, dass aktuell nur rund vier Prozent der europaweit pro Jahr verkauften 18 Millionen Velos (also rund 700’000 Stück) aus China stammten, aber die dortige Industrie ihre Fertigungskapazität um jährlich 37 Millionen Stück erhöhen könnte und die Velo-Industrie zudem im aktuellen Fünfjahresplan der Volksrepublik China als Schlüsselindustrie bezeichnet werde, die mit einer staatlichen Vorzugsbehandlung rechnen dürfe.

Daher sei eine Fortsetzung der Strafzölle in der Höhe von 48,5 Prozent um weitere fünf Jahre sinnvoll und angezeigt. Den definitiv Entscheid muss die EU bis spätestens 3. September kommunizieren.

Foto: ray rui / Unsplash, ZVG