Streit zwischen Stromer und Opium eskaliert

Der Schweizer E-Bike-Hersteller Stromer hat wegen einer angeblichen Patentrechtsverletzung alle Ausstellungsvelos des Konkurrenten Opium an der Fachmesse Eurobike beschlagnahmen lassen. Der Fall wird ein Nachspiel haben.

Laurens van Rooijen, Autor

Laurens van Rooijen, Autor (lvr@cyclinfo.ch)
News, 26.06.2023

Als am späten Freitagnachmittag das Ende des dritten Messetags der weltweit grössten Velofachmesse Eurobike und damit die Fachbesuchertage näher rückten, bekamen die Angestellten am Stand des Schweizer Speedpedelec-Anbieters Opium Besuch.

Eine Gerichtsvollstreckerin tauchte mit einer Beige Dokumenten und zwei Anwälten in der Halle 12 der Messe Frankfurt auf. Dort eröffnete sie dem Personal am Stand und Revolt-Zycling-Geschäftsführer George Merachtsakis, dass alle Ausstellungsvelos wegen des dringenden Verdachts auf eine Patentrechtsverletzung und aufgrund des Beschlusses des europäischen Patentgerichts konfisziert würden.

Streit um Details

Laut mit dem Fall vertrauten Kreisen soll es sich beim beanstandeten Patent um die Art handeln, wie der Nabenmotor per Steckachse im Ausfallende mit dem Gewinde im Rahmen montiert wird.

Dass der Rahmenproduzent von Opium und Patentmitinhaber Fairly lange auch Rahmen für Stromer fertigte, könnte dem Fall zusätzlich Substanz verleihen – auch wenn Revolt Zycling geltend macht, dass man die Zulässigkeit der eigenen Konstruktion im Voraus unabhängig habe abklären lassen.

«Wir sind weiterhin der Überzeugung, dass wir keine Patentverletzung begehen.»

George Merachtsakis, CEO Revolt Zycling

Aufgrund der Beschlagnahmung aller Mustervelos bekamen die Endverbraucher am Samstag und Sonntag nur einen leeren Stand zu sehen.

Opium Webseite und Social-Media-Kanäle bleiben leer

Doch damit nicht genug: Auch von der Website und vom Instagram-Account sind wegen des Gerichtsbeschlusses alle Informationen zu den Opium Speedpedelecs aus Fehraltdorf verschwunden – bis Klarheit herrscht.

«Wir sind weiterhin der Überzeugung, dass wir keine Patentverletzung begehen. Somit wird Revolt Zycling den Entscheid des europäischen Patentgerichts anfechten und mögliche Schadenersatzansprüche prüfen. In Belgien als wichtigstem Markt der EU für schnelle E-Bike hat das Patent keine Gültigkeit und die Schweiz ist von diesem Entscheid auch nicht betroffen», lässt Geschäftsführer George Merachtsakis wissen.

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