Ab Februar 2024 regelt in Schwyz das Einführungsgesetz die Umsetzung des nationalen Veloweggesetzes im Innerschweizer Kanton. Schwyz ist bislang der erste Kanton, in dem ein kantonales Einführungsgesetz in Kraft tritt. Bis 2027 müssen alle Kantone gemäss der Vorgabe des Veloweggesetzes Velowegnetze verbindlich planen und bis Ende 2042 realisieren.
Klare Regelung
Ein Einführungsgesetz ist ein gängiges Mittel der Kantone, um die vom Bund geforderten Gesetzesvorgaben zu berücksichtigen und zu definieren. Im Kanton Schwyz sind jetzt die Verantwortlichkeiten sowie die Finanzierung der Umsetzung des Veloweggesetzes zwischen Kanton, Bezirken und Gemeinden klar festgelegt.
Projektierung, Bau, Unterhalt und Signalisation der Velowegnetze sind geregelt und die Gemeinden werden in die Pflicht genommen, kommunale Netze zu planen. Ausserdem wurde auch bestimmt, wie sich interessierte Organisationen an der Planung beteiligen können und wie die Velowegersatzpflicht umgesetzt werden soll. Auch die Aufgaben der Velofachstelle – ebenfalls eine Vorgabe des Veloweggesetzes – wurden definiert.
Kantone sollen nachziehen
Pro Velo zeigt sich zufrieden. Der Präsident des Veloverbandes sagt: « Wir hoffen, dass es andere Kantone dem Kanton Schwyz gleichtun und ihren Vollzugpflichten raschestmöglich nachkommen».
Im Nachbarkanton Glarus wurde ebenfalls ein Einführungsgesetz ausgearbeitet. Dieses soll Anfang 2025 in Kraft treten. Andere Kantone revidieren bereits bestehende Gesetze. Im Kanton Freiburg etwa wurde das bestehende Mobilitätsgesetz den neuen Anforderungen entsprechend angepasst. Die Kantone Thurgau und Luzern planen ebenfalls eine Anpassung, um die Vorgaben des Bundes zu erfüllen.