Julie Nielsen,
Redaktorin
(julie.nielsen@velojournal.ch)
Ratgeber,
01.05.2026
Kinder transportieren, Tiere mitnehmen, Velos koppeln: Die Schweizer Vorschriften rund ums E-Bike sind erstaunlich praxisnah und lassen im Alltag viel Spielraum.
Julie Nielsen,
Redaktorin
(julie.nielsen@velojournal.ch)
Ratgeber,
01.05.2026
Illustration: Victor Rigo
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Die Schweiz verfolgt beim E-Bike einen pragmatischen Ansatz: Erlaubt ist vieles, solange es sicher umgesetzt wird. Besonders beim Kindertransport zeigt sich diese Offenheit.
Ob Anhänger, Kindersitz oder Cargobike: Zahlreiche Kombinationen sind möglich, selbst bei schnellen Elektrovelos. Statt strenger Verbote setzt die Gesetzgebung auf klare Rahmenbedingungen und Eigenverantwortung.
Das Ziel: E-Bikes sollen im Alltag funktionieren und auch für Familien eine echte Alternative zum Auto darstellen.
Der Kindertransport mit dem E-Bike ist klar geregelt: Entscheidend sind Fahrzeugtyp, Sitzplätze und das zulässige Gesamtgewicht. Dieses umfasst immer alles zusammen: E-(Cargo-)Bike, Fahrerin oder Fahrer, Kinder und zusätzliche Beladung.
Mit langsamen E-Bikes (bis 25 km/h) dürfen bis zu vier Kinder transportiert werden. Zwei Kinder auf Velositzen und zwei im Anhänger. Im Anhänger dürfen immer maximal zwei Kinder transportiert werden. Bei langsamen E-Cargobikes dürfen bis zu 4 Kinder in der Transportbox mitfahren. Ein zusätzlicher Anhänger ist bei sämtlichen E-Cargobikes nur erlaubt, wenn die Box nicht mehr
als zwei sichere Kindersitze hat.
Bei schnellen E-Bikes (bis 45 km/h) ist der Spielraum etwas kleiner: Erlaubt sind maximal drei Kinder. Ein Kind im auf dem Gepäckträger montierten Kindersitz und zwei im Anhänger. Mit dem schnellen Cargobike können ebenfalls nur
drei Kinder transportiert werden.
Kindervelos dürfen mit dem Windschattenvelo, per Tandemstange oder FollowMe-Kupplung von allen E-Bike-Typen gezogen werden. Bei längeren Ausflügen oder steilen Strecken ist das sehr praktisch.
Ab 14 Jahren dürfen Jugendliche mit Mofa-Ausweis sowohl langsame als auch schnelle E-Bikes fahren. Ab 16 Jahren ist für langsame E-Bikes kein Ausweis mehr nötig.
Für schnelle E-Bikes gilt die Helmpflicht. Diese gilt auch für auf dem Velositz mitfahrende Kinder. Im Anhänger gilt keine Helmpflicht, das Tragen wird aber empfohlen.
Langsame E-Bikes dürfen auf Strassen und Fussgängerflächen fahren, die explizit mit «Velo gestattet» gekennzeichnet sind oder nur für Velos, nicht aber für Motorfahrräder, erlaubt sind.
Für E-Bikes gilt Lichtpflicht auch bei Tag. Sollte das Rücklicht durch einen Anhänger verdeckt sein, muss dieser mit einem Rücklicht ausgestattet werden.
Hunde dürfen auch im Anhänger mitfahren. Mit langsamen E-Bikes dürfen kleinere Tiere auch im Velokorb transportiert werden.
Ein Hund darf an der Leine neben dem Velo laufen. Erlaubt ist das bei allen E-Bikes und klassischen Fahrrädern.

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