Nationalrat will Velofahren nicht sicherer machen

Der Nationalrat hat am 9. März die Revision des Strassenverkehrsgesetztes beraten. Die grosse Kammer sprach sich gegen einen Mindestabstand für das Überholen von Velos und gegen ein Überholverbot in Kreiseln aus.

Claudia Bucher

Claudia Bucher, Autor
News, 10.03.2022

Verkehrskreisel sind ein Unfallschwerpunkt für Velofahrende. Bei jedem dritten Unfall im Kreisel ist eine Person auf dem Fahrrad involviert, aber nur in einem von zehn Fällen wird die Kollision von den Velofahrenden selbst verursacht. In 90 Prozent der Fälle liegt die Schuld bei der Person hinter dem Steuerrad eines Motorfahrzeugs.

Eine Minderheit der nationalrätlichen Verkehrskommission wollte darum ein Überholverbot von Velos in Kreiseln einführen. Grossbritannien hat ein solches Anfang 2022 eingeführt. Der Antrag wurde mit 98:84 Stimmen abgelehnt.

Auch ein zweiter Minderheitsantrag aus der Verkehrskommission fand keine Mehrheit im Nationalrat. Es ging um die Einführung eines Mindestüberholabstandes von Velofahrenden von 1.5 Metern. Auch dies ist eine Massnahme, die in anderen europäischen Ländern bereits eingeführt ist.

«Das Ausland macht vor, wie Velofahren sicherer gestaltet werden kann. Die Schweiz bleibt in dieser Hinsicht ein Entwicklungsland.»

Matthias Aebischer, Pro-Velo-Präsident

Velofahrende nicht besser schützen, Raser mit Samthandschuhen anfassen

Während die grosse Kammer die Sicherheit von Velofahrenden nicht verbessern will, sprach sie sich gleichzeitig dafür aus, Autoraser weniger hart zu bestrafen. Das ungeachtet der Tatsache, dass diese fundamentale Strassenverkehrsregeln missachten und die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmerinnen und ‑teilnehmern bewusst in Kauf nehmen. Die Strafe für das Rasen soll von 12 auf 6 Monate reduziert werden. Damit wird diese Massnahme, die gefährliches Verhalten, Geschwindigkeitsrennen oder riskante Überholmanöver verhindern hilft, unnötig abgeschwächt.

«Zu enges Überholen von Velos kann Menschenleben gefährden und ist kein Kavaliersdelikt.»

Matthias Aebischer

Pro Velo bedauert die Entscheide des Nationalrates. Sie hätten auf einfache Weise und völlig kostenlos einen Beitrag für die Sicherheit von Velofahrenden geleistet und das Verkehrsklima verbessert. Matthias Aebischer ärgert sich: «Zu enges Überholen von Velos kann Menschenleben gefährden und ist kein Kavaliersdelikt. Eine klare Bestimmung im Strassenverkehrsgesetz wäre ein längst überfälliges Zeichen für mehr Respekt im Strassenverkehr».

Das Ausland macht vor, wie Velofahren sicherer gestaltet werden könne. «Die Schweiz bleibt in dieser Hinsicht ein Entwicklungsland», bilanziert Pro-Velo-Präsident Matthias Aebischer. Pro Velo will sich weiterhin dafür einsetzen, dass diese und andere Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von Velofahrenden Eingang finden ins Verkehrsrecht.

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