Grössere Lastenräder und 12-Jährige auf Elektrovelos

Der Bundesrat möchte die Vorschriften für Elektrovelos aktualisieren. Zu diesem Zweck hat die Landesregierung neue Regeln in die Vernehmlassung geschickt. Nicht alle Interessengruppen finden die Vorschläge gut.

Fabian Baumann, Redaktor (fabian.baumann@velojournal.ch)
News, 20.10.2023

Ende Juni hat der Bundesrat neue Regeln Elektrovelos und Cargobikes in die Vernehmlassung geschickt. Die vorgeschlagene Revision unter dem Titel «Verkehrsflächen für den Langsamverkehr» soll das Velofahren sicherer machen. Zudem möchte die Schweizer Landesregierung neue rechtliche Grundlagen schaffen, um spezifische Abstellplätze für Lastenräder und Veloanhänger errichten zu können.

Fallen soll dafür die Benutzungspflicht von blau signalisierten Radwegen für schnelle Elektrovelos. Diese sollen auch nicht mehr dem Verbot für Motorfahrräder unterworfen sein. Und: Neu sollen bereits Kinder ab 12 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen ein langsames E-Bike fahren dürfen.

Nicht alle finden die Idee gut, 12-Jährigen das E-Bike-Fahren zu erlauben

Am 18. Oktober ging die Vernehmlassung zu Ende. Wie sich zeigt, wurden einige der vorgeschlagenen Änderungen kontrovers diskutiert. Zu reden gab insbesondere der Vorschlag des Bundesrats, das Mindestalter für das Fahren mit E-Bikes auf 12 Jahre zu senken.

Während etwa Pro Velo Schweiz, der Verband der Schweizer Fahrradimporteure Velosuisse, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete oder Fussverkehr Schweiz die vorgeschlagene Neuerung begrüssten, sprachen sich andere Akteure dagegen aus.

Die Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU etwa ist der Meinung, dass 12-Jährige aufgrund ihrer kognitiven Entwicklung und fehlender Verkehrserfahrung nicht fähig sind, sich sicher auf der Strasse mit Elektrovelos fortzubewegen.

Neue Regeln für Cargobikes

Die Landesregierung möchte auch die geltenden Bestimmungen für die boomende Kategorie der Lastenräder anpassen. Cargobikes sollen beispielsweise künftig ein deutlich höheres Betriebsgewicht aufweisen dürfen.

Zu diesem Zweck schlägt der Bundesrat die Schaffung der Kategorie «schwere Motorfahrräder» vor, die mehrspurige Elektrovelos mit Ladefläche umfasst, die bis zu 450 kg Gesamtgewicht bewegen könnten. Gleichzeitig wird die bestehende Kategorie der «leichten Motorfahrräder» von maximal 200 kg auf 250 kg Gesamtgewicht erweitert.

Pro Velo fordert weitere Anpassungen

Die Schweizer Velolobby Pro Velo begrüsst in einer Stellungnahme die Änderungsvorschläge, fordert aber gleichzeitig weiterreichende Anpassungen: Nicht nur die langsamen Elektrovelos sollten bis zu 450 kg schwer und 1.20 m breit sein dürfen, sondern auch die schnellen.

Die Mitnahme mehrerer Kinder solle in allen Velo-Kategorien möglich sein. Und auch die stiefmütterlich behandelten Velo-Anhänger sollten liberalisiert werden, schreibt Pro Velo.

«Der Markt bietet heute sichere und attraktive Anhänger mit Eigenantrieb, die in der EU, aber nicht in der Schweiz eingesetzt werden dürfen. Zudem soll die attraktive Kombination von Kinderanhänger und Kinder auf dem Velo weiterhin möglich sein.»

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