Bundesrat will neue Regeln für Cargobikes und Elektrovelos

Der Bundesrat will die Vorschriften für E-Bikes und Lastenvelos anpassen. Es soll eine übersichtliche Regelung geschaffen und die Verkehrsflächen effizient genutzt werden. Auch der Tourismus soll profitieren.

Julie Nielsen, Redaktorin (julie.nielsen@velojournal.ch)
News, 03.07.2023

Am 28. Juni 2023 hat der Bundesrat neue Regeln Elektrovelos und Cargobikes in die Vernehmlassung geschickt. Die vorgeschlagene Revision unter dem Titel «Verkehrsflächen für den Langsamverkehr» soll das Velofahren sicherer machen und rechtliche Grundlagen schaffen, um spezifische Abstellplätze für Cargobikes und Veloanhänger errichten zu können. Zudem sollen neu bereits Kinder ab 12 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen ein E-Bike fahren dürfen.

Lob ... 

Für Matthias Aebischer, Präsident von Pro Velo Schweiz, ein Schritt in die richtige Richtung. Die Velolobby begrüsst insbesondere folgende geplante Massnahmen: 

Schnelle E-Bikes müssen Radwege nicht benutzen

Blau signalisierte Radwege dürfen weiterhin mit schnellen Elektrovelos befahren wer-den. Künftig dürfen sie jedoch auch auf der Strasse fahren. Damit werden Überholmanöver und Konfliktrisiken auf dem Radweg reduziert.

E-Bike-Fahren ab 12 Jahren

Langsame Elektrovelos dürfen neu von 12- bis 16-jährigen in Begleitung einer erwachsenen Person ohne Ausweis gefahren werden. Dies erweitert den Einsatzbereich dieser Fahrzeuge gerade im Freizeitverkehr.

Mehr Kinder auf Lastenvelos transportieren

Auf mit Sitzen eingerichteten Lastenvelos dürfen neu so viele Kinder transportiert werden, wie vom Hersteller vorgesehen sind, sofern das Gesamtgewicht eingehalten wird. Heute können nur zwei Kinder mitfahren, was die Nutzung dieser Fahrzeuge unnötig einschränkt.

Höheres Systemgewicht für Cargobikes

Mehrspurige Lastenräder dürfen neu ein Betriebsgewicht von 450 kg aufweisen. Damit werden ihre Einsatzmöglichkeiten in der Citylogistik erweitert. Mit dem neuen Signal «Lastenvelo» können künftig spezifische Parkierflächen ausgewiesen werden.

... und Kritik der Velolobby

Aebischer freut sich: «Die Vorschläge des Bundesrates zeigen, dass er die Chancen des Velos zur Lösung von Verkehrs-, Klima- und Gesundheitsproblemen erkennt. Sie können aber nur ein erster Schritt sein, denn noch immer behindert oder gefährdet das Verkehrsrecht das Velo unnötig.»

Die Velolobby weist deshalb darauf hin, dass sie die Erhöhung der Maximalgeschwindigkeit von reinen Elektrofahrzeugen von 20 km/h auf 25 km/h ablehnt, da somit diese Kategorie Fahrzeuge unnötig attraktiver und tendenziell gefährlicher werden.

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