Laurens van Rooijen,
Autor
(lvr@cyclinfo.ch)
News,
22.02.2024
Der Streit zwischen den zwei Schweizer E-Bike-Herstellern Stromer und Opium ist entschieden. Das Bundespatentgericht hat ein Urteil zugunsten von Stromer gefällt. Auf das Geschäft von Opium hat es aber keinen Einfluss.
Laurens van Rooijen,
Autor
(lvr@cyclinfo.ch)
News,
22.02.2024
Mit Stromer und Opium lieferten sich zwei Hersteller von schnellen Elektrovelos des Premiumsegments einen Rechtsstreit. (Foto: ZVG)
An der internationalen Fachmesse der Velobranche Eurobike in Frankfurt am Main sorgten Stromer und Opium im vergangenen Jahr für Schlagzeilen. Der Schweizer Speedpedelec-Hersteller myStromer AG hatte im Vorfeld der Messe eine superprovisorische Verfügung gegen den Mitbewerber Revolt Zycling und dessen Marke Opium beantragt.
Das einheitliche Patentgericht Düsseldorf hiess dies gut. Auf Basis des Beschlusses kam es am Freitagnachmittag auf der Eurobike zur Beschlagnahmung sämtlicher schneller E-Bikes von Opium. Zugleich fand Stromer vor dem Schweizer Bundespatentgericht kein Gehör mit dem Antrag nach einer superprovisorischen Verfügung und wurde auf den regulären Rechtsweg verwiesen.
Schon damals war klar, dass das Beschreiten des Rechtsweges mehrere Monate in Anspruch nehmen dürfte.
Nach der Überarbeitung des Opium-Hinterbaus wird der Nabenmotor nicht mehr per Steckachse direkt in einem Gewinde im Ausfallende gesichert. (Bild: ZVG)
Revolt Zycling reagierte auf die Beschlagnahmung der Messeräder zweigleisig: Das drohende EU-Patentrechtsverfahren wurde per Vergleich und unter Anerkennung des Patentverstosses beigelegt.
Zugleich wurde die Montage des Hinterrads inklusive Nabenmotor im Hinterbau neu konstruiert, damit kein Patentverstoss mehr vorlag. Die Anpassung hat zudem laut Opium den Vorteil, dass der Drehmomentsensor nun sogar ein präziseres Signal liefert.
Daher ist der Entscheid, den das Bundespatentgericht nun per 23. Januar 2024 getroffen hat, eher symbolischer Natur: Wegen der Patentverletzung wurde ein vorsorgliches Herstellungs- und Verkaufsverbot für die Schweiz und Liechtenstein auferlegt. Dieses gilt aber nur für Opium-Modelle mit der beanstandeten Hinterbau-Konstruktion.
An der Velofollies-Messe im Januar 2024 stellte Opium das gesamte Speedpedelec-Sortiment aus – inklusive eines neuen Tiefeinsteigers. (Foto: ZVG)
Die myStromer AG sieht sich und ihr juristisches Vorgehen durch den Ende Januar gefällten Entscheid des Bundespatentgerichts im Recht.
Da Revolt Zycling seit Monaten nur noch Rahmen mit der angepassten Konstruktion von Ausfallenden und Steckachse ausliefert, hat dieser Entscheid aber keine Konsequenzen für das Tagesgeschäft des E-Bike-Herstellers aus Fehraltorf.
Dies auch darum, weil die Entwicklungsabteilung von Opium schneller gearbeitet hat, als die Mühlen der Justiz in St. Gallen zu mahlen im Stande waren.

Abonnieren Sie den Velojournal-Newsletter. Als Dankeschön erhalten neue Abonnenten eine Velojournal-Ausgabe kostenlos.
Jetzt abonnieren!
01. bis 15. Februar 2026
Abgedreht – Reise-Comedy von Kapstadt bis Wien
Johanna und Tanja radeln als Liebespaar quer durch Afrika und den Nahen Osten. Je nach Sitten- und...
17. bis 19. März 2026
Velafrica Velo-Abholaktion: Zürichsee Süd
Jährlich führt Velafrica mehrere Velo-Abholaktionen in verschiedenen Schweizer Städten/Regionen durch....
20. bis 22. März 2026
Cyclingworld
Die Cyclingworld ist Europas Ausstellung für feinste Radkultur und bietet alles rund um das Thema Fahrrad &...
21. März 2026
Velo Putz- & Flicktag im Cheesmeyer
Putz Dein Fahrrad für die neue Saison heraus! Werkzeuge und Putzmaterial stehen zur Verfügung, Fachleute...
28. März 2026
Velobörse Pro Velo Zug
Möchten Sie ein Velo, Kindervelo, Anhänger(velo) oder E-Bike (ver)kaufen? Fahrräder der Marke Totem,...
Zu den Terminen
Cycljobs ist die Stellenbörse der Schweizer Velobranche. Neuer Job gesucht? Hier finden Sie ihn.
Offene Stellen ansehenHaben Sie Fragen zu Ihrem Abonnement? Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Aboservice und Rechnung
Velomedien AG / Velojournal
Claudia Frei
Kalkbreitestrasse 33
8003 Zürich
Telefon: +41 44 241 60 32
administration@velojournal.ch