Fabian Baumann,
Redaktor
(fabian.baumann@velojournal.ch)
News,
07.05.2026
Wer ein teures Velo stiehlt, kommt oft mit einer kleinen Busse davon. Eine Motion will die Gesetzeslücke der «Entwendung zum Gebrauch» schliessen, um härtere Strafen zu ermöglichen. Der Bundesrat unterstützt dies.
Fabian Baumann,
Redaktor
(fabian.baumann@velojournal.ch)
News,
07.05.2026
In der Schweiz wechseln jährlich mehrere Zehntausend Velos und E-Bikes unfreiwillig die Besitzerin oder den Besitzer. Die finanziellen Folgen sind massiv: Allein die Versicherung Mobiliar zahlte im Jahr 2023 rund 31 Millionen Franken für gestohlene Zweiräder aus. Gesamtschweizerisch dürfte sich die Schadensumme auf einen dreistelligen Millionenbetrag belaufen. Damit ist Velodiebstahl längst keine Bagatelle mehr.
Dennoch ist die Aufklärungsquote gering. Werden Täterinnen oder Täter erwischt, fallen die Strafen in der Praxis oft frustrierend mild aus. Das Problem liegt im Strassenverkehrsgesetz (SVG Art. 94 Abs. 4): Velodiebe berufen sich bei einer Festnahme häufig auf die sogenannte «Entwendung zum Gebrauch». Mit der simplen Schutzbehauptung, das teure Fahrrad lediglich «gefunden» oder «für eine kurze Fahrt ausgeliehen» zu haben, wird das Delikt rechtlich oft nur als Übertretung gewertet. Die Folge: Die Langfinger kommen mit einer geringfügigen Strafe davon.
Das will SVP-Nationalrat Lukas Reimann ändern. Er reichte im März eine Motion ein, die ein härteres Durchgreifen fordert. Die bestehende Gesetzeslücke soll geschlossen werden, damit der Diebstahl von Velos und E-Bikes (Tretunterstützung bis 25 km/h) mit erheblichem Wert nicht mehr pauschal als blosse Übertretung abgetan wird.
Geht es nach dem Vorstoss, soll die milde Beurteilung künftig nur noch in strikten Ausnahmefällen greifen – etwa, wenn zwischen der Täterschaft und dem Opfer ein Abhängigkeitsverhältnis besteht oder eine grundsätzliche Nutzungsberechtigung missbraucht wurde. In allen anderen Fällen, insbesondere wenn hochwertige Alltags- und Freizeitvelos im öffentlichen Raum entwendet werden, soll die Tat zwingend als Vergehen bestraft werden können.
In seiner Sitzung vom 6. Mai hat die Schweizer Landesregierung ihre Zustimmung zu Reimanns Vorstoss signalisiert: Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Als Nächstes wird das Geschäft nun im Parlament behandelt.
Bis zu einer allfälligen Gesetzesanpassung dürfte es allerdings noch etwas dauern. Für Velofahrende gilt deshalb weiterhin die Grundregel: Auch wenn das Velo oder E-Bike nur für kurze Zeit abgestellt wird, sollte es stets an einem festen Gegenstand gesichert werden – am besten mit einem hochwertigen Veloschloss.

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