Fabian Baumann,
Redaktor
(fabian.baumann@velojournal.ch)
News,
22.01.2024
Das Veloweggesetz verpflichtet die Schweizer Kantone und Gemeinden dazu, auf ihren Strassen ein gutes Radwegnetz zu bauen. Doch wie sieht gute Veloinfrastruktur aus? Die Vorher- und Nachher-Bilder zeigen es.
Fabian Baumann,
Redaktor
(fabian.baumann@velojournal.ch)
News,
22.01.2024
Illustrationen der Velokonferenz zeichnen ein Bild der Veloschweiz der Zukunft. (Bilder: Velokonferenz Schweiz / co.dex production ltd. & Julien Joliat)
Seit dem 1. Januar 2023 ist das Schweizer Veloweggesetz in Kraft. Der Bund sowie die Kantone und Gemeinden stehen nun in der Pflicht, ein nationales Velowegnetz «von guter Qualität» zu bauen.
Nach dem Auslaufen einer bis Ende 2027 dauernden Planungsfrist sieht das Gesetz vor, dass das Velowegnetz im Jahr 2043 stehen soll.
Wenn das Veloweggesetz nach Vorgabe umgesetzt wird, können wir – oder zumindest unsere Kinder – in 20 Jahren auf sicheren und guten Fahrradwegen und -routen Velo fahren.
Wenn die Veloinfrastruktur dann auch noch möglichst vom Motorfahrzeugverkehr getrennt verläuft, umso besser. Doch wie könnte die Veloschweiz im Jahr 2043 aussehen? Die Visualisierungen der Velokonferenz Schweiz zeigen es.
Heute dominieren Autos die städtischen Strassen, doch morgen könnten Sie den Velofahrerinnen und Fussgängern gehören.
In der Veloschweiz der Zukunft stellen grosse Verkehrsknoten keine lebensgefährlichen Hindernisse mehr dar für Velofahrende. Heute ist das noch anders.
Gute Veloinfrastruktur braucht nicht unbedingt viel Platz. Auch schmale Ortsdurchfahrten können zu sicheren Verbindungen für Menschen auf Velos und zu Fuss werden.
Wenn die Prioritäten verlagert werden, gibt es auf Quartierstrassen in Städten und Dörfern mehr Raum für unmotorisierte Fortbewegungsarten.
Heute sind Überlandstrassen für viele der blanke Horror: schmale Radstreifen und Autos und Lastwagen, die einem mit Tempo 80 überholen. Doch das muss nicht sein, wie das Beispiel der Velokonferenz zeigt.

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