Entscheidung im Rechtsstreit zwischen Stromer und Opium

Der Streit zwischen den zwei Schweizer E-Bike-Herstellern Stromer und Opium ist entschieden. Das Bundespatentgericht hat ein Urteil zugunsten von Stromer gefällt. Auf das Geschäft von Opium hat es aber keinen Einfluss.

Laurens van Rooijen, Autor (lvr@cyclinfo.ch)
News, 22.02.2024

An der internationalen Fachmesse der Velobranche Eurobike in Frankfurt am Main sorgten Stromer und Opium im vergangenen Jahr für Schlagzeilen. Der Schweizer Speedpedelec-Hersteller myStromer AG hatte im Vorfeld der Messe eine superprovisorische Verfügung gegen den Mitbewerber Revolt Zycling und dessen Marke Opium beantragt.

Das einheitliche Patentgericht Düsseldorf hiess dies gut. Auf Basis des Beschlusses kam es am Freitagnachmittag auf der Eurobike zur Beschlagnahmung sämtlicher schneller E-Bikes von Opium. Zugleich fand Stromer vor dem Schweizer Bundespatentgericht kein Gehör mit dem Antrag nach einer superprovisorischen Verfügung und wurde auf den regulären Rechtsweg verwiesen.

Schon damals war klar, dass das Beschreiten des Rechtsweges mehrere Monate in Anspruch nehmen dürfte.

Opium reagierte prompt

Revolt Zycling reagierte auf die Beschlagnahmung der Messeräder zweigleisig: Das drohende EU-Patentrechtsverfahren wurde per Vergleich und unter Anerkennung des Patentverstosses beigelegt.

Zugleich wurde die Montage des Hinterrads inklusive Nabenmotor im Hinterbau neu konstruiert, damit kein Patentverstoss mehr vorlag. Die Anpassung hat zudem laut Opium den Vorteil, dass der Drehmomentsensor nun sogar ein präziseres Signal liefert.

Daher ist der Entscheid, den das Bundespatentgericht nun per 23. Januar 2024 getroffen hat, eher symbolischer Natur: Wegen der Patentverletzung wurde ein vorsorgliches Herstellungs- und Verkaufsverbot für die Schweiz und Liechtenstein auferlegt. Dieses gilt aber nur für Opium-Modelle mit der beanstandeten Hinterbau-Konstruktion.

Urteil hat keinen Einfluss auf Tagesgeschäft von Opium

Die myStromer AG sieht sich und ihr juristisches Vorgehen durch den Ende Januar gefällten Entscheid des Bundespatentgerichts im Recht.

Da Revolt Zycling seit Monaten nur noch Rahmen mit der angepassten Konstruktion von Ausfallenden und Steckachse ausliefert, hat dieser Entscheid aber keine Konsequenzen für das Tagesgeschäft des E-Bike-Herstellers aus Fehraltorf.

Dies auch darum, weil die Entwicklungsabteilung von Opium schneller gearbeitet hat, als die Mühlen der Justiz in St. Gallen zu mahlen im Stande waren.

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