Laurens van Rooijen,
Autor
(lvr@cyclinfo.ch)
News,
08.01.2024
Seit zwei Jahren müssen Elektrovelos in der Schweiz auch am Tag mit Licht fahren. Nun tritt eine weitere Regel in Kraft. Per 1. April 2024 besteht eine Tachopflicht für neu verkaufte, schnelle E-Bikes.
Laurens van Rooijen,
Autor
(lvr@cyclinfo.ch)
News,
08.01.2024
Mit der Zunahme von Tempo-30-Zonen in Schweizer Städten kam die Frage auf, ob die Polizei zu schnell fahrende E-Bikes in solchen Zonen büssen darf und soll. Für eine Handhabe muss ein Fahrzeug aber über einen Tacho verfügen.
Bisher gab es von Gesetzes wegen aber noch keine verbindliche Vorschrift für E-Bikes. Das ändert sich per 1. April 2024: Alle neu verkauften oder in Betrieb gesetzten Elektrovelos mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h müssen ab diesem Termin mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein.
Kein Witz: Ab 1. April 2024 droht allen Personen eine Ordnungsbusse von 20 Franken, die ohne Tacho auf einem neuen, schnellen E-Bike erwischt werden. (Foto: ZVG)
Eigentlich wollten der Bundesrat und das Bundesamt für Strassen (Astra) die Tachopflicht bereits per 1. April 2022 einführen, aber gegen diese Pläne wehrten sich die Branchenverbände 2rad Schweiz und Velosuisse erfolgreich mit dem Verweis auf bereits produzierte, an Lager stehende E-Bikes und die Vorlaufzeiten in der Branche.
Zwei Jahre später tritt die Tachopflicht für neue, schnelle E-Bikes nun gleichwohl in Kraft. Bereits vor diesem Termin in Verkehr gebrachte Elektrovelos mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h müssen bis zum 1. April 2027 mit einem Tacho nachgerüstet werden.

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