Zuger Mountainbiker unzufrieden mit Waldgesetz

Das Veloweggesetz verpflichtet die Schweizer Kantone dazu, ein Velowegnetz zu definieren. In den meisten Fällen sind Anpassungen zum Vorteil der Velofahrenden. Doch die IG Mountainbike Zug befürchtet Einschränkungen.

Julie Nielsen, Redaktorin (julie.nielsen@velojournal.ch)
News, 01.04.2024

Seit der Einführung des Veloweggesetzes müssen die Kantone Velowegnetze definieren. Der Kanton Zug überarbeitet gleichzeitig die Regelung für Mountainbikes auf Waldwegen im Zuger Waldgesetz.

Für Mountainbikerinnen und -biker im Innerschweizer Kanton birgt diese Anpassung Nachteile: Zurzeit ist in Zug das Fahrradfahren auf allen Wegen erlaubt, die sich dafür eignen. Doch künftig stehen Bikerinnen und Bikern in Zug aufgrund des angepassten Waldgesetzes nur noch diejenigen Singletrails offen, die auch im Richtplan als Bikewege gekennzeichnet sind.

Das heisst, sobald der neue Richtplan und damit der neue Artikel im Waldgesetzt in Kraft ist, herrscht Fahrverbot auf einem grossen Teil der Singletrails, auf denen die Biker seit Jahrzehnten unterwegs sind.

IG Mountainbike will Referendum

Die Zuger Bike-Community möchte darum bis zum 2. April 2024 1500 Unterschriften sammeln gegen das kürzlich beschlossene Gesetz.

Als Argument führt die IG Mountainbike beispielsweise die geringe Akzeptanz an: «Die Berücksichtigung des Streckennetzes unter den Bikerinnen und Bikern kann nur dann erreicht werden, wenn eine minimale Trail-Dichteangeboten wird (oder im Waldgesetz nicht ein generelles Verbot festgesetzt wird). Es ist davon auszugehen, dass das aktuell vorgeschlagene Netz keine Akzeptanz oder höchstens eine geringe Akzeptanz haben wird».

Ausserdem wird in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass sich die klassischen Bike-Routen nicht für Kinder und Jugendliche eignen. Die Trainings fänden in mehrheitlich ebenerem Gelände wie dem Steinhauserwald, dem Zimbelwald oder dem Städtlerwald statt. Das geplante Gesetz verunmögliche die Kinder- und Jugendförderung im Mountainbikesport.

Waldeigentümer irritiert

Die Waldeigentümer haben nicht so viel Verständnis für das Anliegen der Biker. Zum einen komme deren Reaktion relativ spät, der Richtplan liege seit November 2023 auf. Zum anderen sei man schon viele Kompromisse eingegangen, finden die Waldeigentümer Das Vorgehen der IG Mountainbike sei darum irritierend.

Manuel Sigrist, Präsident der IG Mountainbike Zug, verteidigt das Referendum: «Wir konnten Inputs zum Richtplan liefern, aber wir haben diesen nicht miterarbeitet. Wir haben angegeben, welche Wege für die Bike-Community besonders wichtig sind und gebietsweise ist der Entwurf des Richtplans recht weit weg davon», zitiert das Magazin Ride den Mountainbikevertreter.

Das Gesetzesreferendum sei das einzige Mittel, um eine für nachteilige neue Regelung zu bekämpfen. «Dass wir damit nicht nur auf Gegenliebe stossen, ist klar», so Sigrist.

Einsprachen von beiden Seiten

Auch Kantonsplaner René Hutter sagt, dass sich die Diskussion zugespitzt hätte. Er versucht deshalb, die 200 Eingaben zum Velowegnetz im Richtplan-Entwurf aufzunehmen und so gut als möglich zu berücksichtigen.

146 dieser Eingaben beträfen das Bikenetz. Je zur Hälfte kommen die Einsprachen einerseits von den Mountainbikerinnen, die mehr Trails fordern, und auf der anderen Seite von den Grundeigentümern, die nicht noch mehr Wege freigeben wollen.

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