Vorsicht beim Velotransport in Tragetaschen

Wer sein Velo mit demontiertem Vorderrad in einem Sack verpackt, darf es gratis im Zug mitnehmen. Doch Vorsicht: Nicht jede Verpackung berechtigt zur kostenlosen Velomitnahme.

Fabian Baumann, Redaktor (fabian.baumann@velojournal.ch)
News, 12.06.2023

Wer sein Velo oder E-Bike kostenlos in Schweizer Zügen transportieren will, kann es verpacken. Mit demontiertem Vorderrad im Sack verpackt, reisen Mountainbikes oder Tourenräder als Handgepäck – ohne Velobillett oder Platzreservation.

Doch Vorsicht: Nicht jede Verpackung berechtigt zur Gratismitnahme eines Fahrrads in Bahn und Bus.

Nur spezialisierte Velotaschen sind erlaubt

Gemäss der geltenden Tarifbestimmung der Alliance Swiss Pass, auf welche sich die Bahnbetreiber beziehen, müssen Fahrräder «in einer dafür spezialisierten Tragtasche, inklusive demontiertem Vorderrad, verpackt» werden. «Fixleintücher oder ähnliche Hüllen» werden nicht akzeptiert.

Ein selbst genähter Velosack entspricht damit explizit nicht den Vorgaben. Die Velotransporttasche darf zudem die Masse 1.20 x 0.80 x 1.00 m nicht überschreiten.

Regeln sind Regeln

Auf Anfrage von Velojournal, weshalb selbst genähte Tragetaschen nicht toleriert würden, verweist die Alliance Swiss Pass ohne weitere Begründung auf die Bestimmungen.

Beim Velotransport im Zug gilt: Regeln sind Regeln, weil sie Regeln sind.

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