Veloweggesetz: Zwischenbilanz zur Umsetzung

Seit Inkrafttreten des Veloweggesetzes gibt es Fortschritte: Kantone und Gemeinden sind bei der Netzplanung und Umsetzung ihrer Velowege auf Kurs. Zu diesem Schluss kommt eine Zwischenbilanz des Bundesamts für Strassen.

Fabian Baumann, Redaktor (fabian.baumann@velojournal.ch)
News, 07.07.2025

Das Veloweggesetz ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und hat eine klare Marschroute vorgegeben: Bis Ende 2027 müssen Kantone und Gemeinden ihre Velowegnetze in Plänen verbindlich festhalten und diese bis 2042 umsetzen.

Jetzt, zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten, zieht das Bundesamt für Strassen (Astra) in Zusammenarbeit mit SchweizMobil eine erfreuliche Zwischenbilanz: «Die Umsetzung des Veloweggesetzes verläuft schweizweit planmässig», teilt das Astra mit.

Organisation und rechtliche Grundlagen sind gelegt

Die Fortschritte seien deutlich sichtbar: Fast alle Kantone haben bereits eine zuständige Fachstelle für Veloweganliegen benannt, und in 20 Kantonen sind deren Aufgabenbereiche schon konkret definiert. Nur der Kanton Appenzell Innerrhoden tanzt aus der Reihe. Dort fehlen derzeit noch die gesetzlichen Grundlagen zur Schaffung einer Fachstelle.

Das Veloweggesetz erforderte in vielen Kantonen gesetzliche Anpassungen – sei es zur Klärung von Zuständigkeiten oder zur Finanzierung der Velowege. Laut Astra-Zwischenbilanz sind in der Mehrheit der Kantone diese Anpassungen bereits erfolgt. Prüfungen zu Anpassungen im Bereich des Alltagsveloverkehrs sowie des Freizeitnetzes laufen im Aargau, in Obwalden und im Kanton Uri.

Ob auch für den Mountainbike-Bereich gesetzliche Anpassungen notwendig sind, müssen der Aargau, Obwalden und der Kanton Zürich noch prüfen.

Netzplanung in vollem Gange

In nahezu allen Kantonen wird die Festsetzung der Velowegnetze über den Richtplan vorgenommen. Aktuell ist vorgesehen, dass 23 Kantone ihre Netzpläne bis 2027 verbindlich genehmigen werden.

Nur in zwei Kantonen wird die Genehmigung voraussichtlich etwas später erfolgen. «Dies ist aus Sicht des Astra ein sehr erfreulicher Stand», heisst es beim Bundesamt für Strassen.

Umsetzung als Knacknuss

Die besten Pläne nützen aber nichts, wenn sie nicht umgesetzt werden. Hier ortet das Astra denn auch die grössten Hürden. Die nächste grosse Herausforderung werde die konkrete Projektierung, Finanzierung und Realisierung der Veloverbindungen bis 2042 sein.

Dank den geschaffenen gesetzlichen Grundlagen und der organisatorischen Verankerung in den Fachstellen seien die Kantone und die Gemeinden jedoch passend vorbereitet, gibt sich das Astra zuversichtlich. 

Die Schweizer Velofahrenden brauchen damit noch viel Geduld, bis sie sich über ein gutes und zusammenhängendes Velowegnetz freuen können.

Das sieht auch Pro Velo so. «Wir erwarten von den Kantonen, dass sie nicht nur planen, sondern nun auch zügig aufzeigen, wie sie die angedachten Velowege hochwertig und möglichst rasch bauen und finanzieren. Zudem braucht es auch Sofortmassnahmen an Gefahrenstellen. Schliesslich haben sie auch beim Bau der Netze eine Frist zu erfüllen», sagt Vizepräsident Hasan Candan. 

Und auch der Bund solle sich mehr engagieren. Anders als der Bundesrat ist die Lobby-Organisation nicht der Ansicht, dass bereits genug für die Veloförderung getan wird.

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