Aline Kuenzler,
Autorin
(aline.kuenzler@velogisch.ch)
News,
11.03.2025
Bis 2028 müssen die Kantone ihre Velowegnetze fertig geplant haben. So verlangt es das Veloweggesetz. Wie der aktuelle Stand in den Kantonen ist, zeigt eine Umfrage von Velojournal.
Aline Kuenzler,
Autorin
(aline.kuenzler@velogisch.ch)
News,
11.03.2025
Das Veloweggesetz verlangt von den Kantonen eine Netzplanung bis 2028. (Foto: Jennifer Latuperisa-Andresen, Unsplash)
Bald ist Halbzeit der Planungsfrist für das Schweizer Velowegnetz. So sieht es das 2018 an der Urne angenommene Veloweggesetz vor. Das Gesetz soll die Grundlage für ein sicheres, durchgängiges und attraktives Velowegnetz schaffen. Der politische Meilenstein trat per 1. Januar 2023 in Kraft und verpflichtet Bund und Kantone dazu, innert fünf Jahren Velowege und Abstellanlagen in «behördenverbindlichen Plänen» festzuhalten. Für die Umsetzung dieser Massnahmen sieht das Veloweggesetz einen Zeithorizont von weiteren fünfzehn Jahren vor. Wo bereits Pläne angepasst wurden und was in den ersten zwei Planungsjahren erreicht wurde, hat Velojournal bei den kantonalen Stellen in Erfahrung gebracht.
Die fast lückenlosen Antworten zeigen, dass fast alle Kantone bereits eine zuständige Stelle für die Umsetzung des Veloweggesetzes benannt haben. Häufig handelt es sich dabei um eine Velofachstelle oder eine Fachstelle für Langsamverkehr, wie es etwa im Kanton Thurgau oder in Zürich der Fall ist. In anderen Kantonen ist das Thema beim Amt für Mobilität oder Verkehr angesiedelt. Mancherorts gibt es eine getrennte Zuständigkeit für das Alltags- und Freizeitnetz wie das Beispiel des Kantons Obwalden zeigt: Dort ist für drei Jahre ein Projektleiter für Mountainbike-Routen angestellt, während die Planung des Alltagsnetzes an ein externes Büro vergeben wurde.
Das Veloweggesetz differenziert zwischen dem Alltags- und Freizeitnetz. Ersteres soll das Velo als alltägliches Verkehrsmittel fördern und daher besonderen Wert auf die direkte und zusammenhängende Infrastruktur legen. Das Freizeitnetz hingegen dient vor allem Tourismus, Sport und Erholung. Diese Velowege sollen attraktiver und naturnaher sein.
Die Unterscheidung zwischen Alltags- und Freizeitnetz zeigt sich auch im Fortschritt der Umsetzung. Die meisten Kantone sind in den Planungsarbeiten im Bereich des Alltagsverkehrs fortgeschritten. Hier können viele Kantone auf ein bestehendes, bereits in Plänen festgehaltenes Netz zurückgreifen, das nun ergänzt und verbessert wird. Der Kanton Basel-Stadt etwa bestätigt, dass der Fokus derzeit auf der Überarbeitung des Alltagsnetzes liegt. Die Analyse sei abgeschlossen, der Netzplan werde finalisiert und erste Umsetzungen seien bereits angelaufen. Das Freizeitnetz werde in einem nächsten Schritt angegangen. Auch der Kanton St. Gallen stützt sich auf ein bereits bestehendes Netz, das in den behördenverbindlichen Fuss-, Wander- und Radwegplänen der Gemeinden verankert ist. Dieses Netz diene als solide Grundlage, die nun überprüft und gegebenenfalls angepasst werde. Dabei entspreche die vorhandene Dichte des Netzes bereits weitgehend den Vorgaben des Bundesamtes für Strassen.
In behördenverbindlichen Plänen soll das Velonetz bis 2028 abgebildet werden. (Bild: Praxishilfe Velonetzplanung)
Eine derart vielversprechende Ausgangslage kann insbesondere das Freizeitnetz nicht in allen Kantonen aufweisen. Insbesondere für das Mountainbike-Netz fehlt vielerorts eine solide Basis. Im Kanton Tessin etwa gäbe es mehrere Mountainbike-Routen, die auch auf Schweiz Mobil erfasst seien, für die rechtliche Absicherung bestehe aber Handlungsbedarf. Deshalb habe der Kanton eine Änderung des kantonalen Waldgesetzes vorgeschlagen, welches auch die Mountainbike-Routen in die Gesetzgebung einbeziehen soll. Auch der Kanton Thurgau erarbeitet ein separates Mountainbike-Konzept. Dieses soll bis Sommer 2025 in die Vernehmlassung kommen. Weniger klar drückt sich die zuständige Stelle der Waadt aus: «Für das Mountainbike-Netz soll eine eigene Strategie entwickelt werden».
Die rechtliche Verankerung der Netze stellt eine zentrale Herausforderung dar. Gemäss Veloweggesetz müssen die neu bezeichneten Netze in behördenverbindlichen Plänen festgehalten werden. Dies nicht nur für die Strecken, sondern auch für Veloabstellanlagen. In vielen Kantonen befindet sich dieser Schritt noch in der Planungsphase oder ist erst teilweise umgesetzt. Der Kanton Graubünden gibt an, dass die Velonetze bereits abgebildet sind, die Abstellanlagen jedoch noch nicht offiziell in die Planungen integriert wurden. Ein umfassender Entwurf inklusive Abstellanlage ist etwa im Kanton Schwyz bereits in Erarbeitung.
In anderen Kantonen, wie etwa im Aargau, liegt die Verantwortung für die Planung der Veloabstellplätze grundsätzlich bei den Gemeinden. Diese müssen die Abstellplätze in ihre kommunalen Velonetze einarbeiten und in den behördenverbindlichen Plänen festhalten.
Ein zentraler Aspekt des Veloweggesetzes ist die Beteiligung von Betroffenen und Interessensverbänden an der Planung. Während dies in einigen Kantonen bereits gängige Praxis ist, steht es in anderen noch am Anfang. Viele Kantone arbeiten gemäss eigenen Angaben eng mit Verbänden zusammen, die auf Schwachstellen hinweisen und Vorschläge für Verbesserungen machen. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden werden betroffene und interessierte Organisationen über sogenannte Echoräume in die Planung eingebunden. Aktuell läuft nach eigenen Angaben eine öffentliche Mitwirkung zur Anpassung des Sachplans Velowegnetz 2025 im Kanton Bern. Im Kanton Schwyz ist eine solche Beteiligung für Sommer 2025 geplant. Der Kanton gibt an, im Bereich der Velonetzplanung die Zusammenarbeit mit Interessenverbänden in Zukunft intensiviert und systematisiert suchen zu wollen.
Eine weitere Möglichkeit für die öffentliche Mitwirkung bietet die Plattform «bikeable». Über die Online-Plattform können Schwachstellen wie auch gut gelöste Verkehrssituationen gemeldet werden. Gemäss eigenen Angaben kennen die Fachstellen in den Kantonen «bikeable» ausnahmslos. Nur wenige wie etwa der Kanton Luzern und Zug nutzen die Plattform allerdings aktiv. Der Kanton Aargau beispielweise hat keinen eigenen Zugang, konsultiert die Plattform allerdings jeweils zu Beginn eines neuen Strassenprojektes. Vielerorts wie beispielsweise in Freiburg würden die Einträge von den lokalen Interessensverbänden gesichtet und Schachstellenmeldungen an die kantonalen Stellen weitergereicht. Andernorts wie im Kanton Thurgau setzt man auf kurze Kommunikationswege und bevorzugt daher den direkten Austausch mit der Bevölkerung.
Was der aktuelle Stand der Planungsarbeiten in der Kantone für die Velofahrenden in der Praxis verändert, bleibt offen. Konkrete Beispiele nennt auf Anfrage von Velojournal kaum ein Kanton. Im Kanton Freiburg sei es noch zu früh für Praxisbespiele, da der Validierungs- und Konsultationsprozess noch laufe. Immerhin sind in der Waadt aktuell anscheinend vierzig Veloprojekte in verschiedenen Planungs- und Umsetzungsphasen. Es bleibt also spannend, auch in der zweiten Halbzeit.
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