Schritte in die richtige Richtung

Am 1. Januar 2021 sind in der Schweiz neue Verkehrsregeln in Kraft getreten. Einige betreffen auch das Radfahren. Pro Velo begrüsst die Änderungen und fordert weitere Anpassungen.

Fabian Baumann, Redaktor (fabian.baumann@velojournal.ch)
News, 05.01.2021

Seit dem Jahreswechsel gelten in der Schweiz einige neue Verkehrsregeln. Das Gross der Änderungen betriff naturgemäss den Motorfahrzeugverkehr. Am 1. Januar traten aber auch für Velofahrerinnen wichtige Neuerungen in Kraft.

Als Interessenvertretung der Radfahrenden begrüsst Pro Velo Schweiz die Massnahmen. Die Organisation freut sich insbesondere über das Rechtsabbiegen bei Rot. «Pro Velo fordert die Städte und Kantone auf, von der neuen Möglichkeit umgehend Gebrauch zu machen», heisst es in einer am 5. Januar verschickten Medienmitteilung. Das Rechtsabbiegen bei Rot erhöhe den Fahrfluss des Velos und vermindere Konflikte mit dem Autoverkehr an Kreuzungen.

«Um das grosse Potential des Veloverkehrs ausschöpfen zu können, sind weitere Anpassungen des Verkehrsrechts nötig.»

Pro Velo befürwortet weiter, dass Kinder bis zum Alter von 12 Jahren neu auf dem Trottoir Radfahren dürfen, falls Velowege und Velostreifen fehlen. Pro-Velo-Schweiz-Geschäftsleiter Jürg Buri bezeichnet diese Regel als «Notfallmassnahme». Sie sei ein klares Zeichen an die Adresse der Gemeinden und Kantone, die Strassen velofreundlicher und sicherer zu gestalten.

«Um das grosse Potential [sic] des Veloverkehrs weiter ausschöpfen zu können, sind jedoch weitere Anpassungen des Verkehrsrechts nötig», schreibt der Verband. Dazu gehörten ein gesetzlicher Mindestabstand beim Überholen von Velos, ein Überholverbot von Fahrrädern in Kreiseln und Erleichterungen beim Kinder- und Warentransport mit Cargobikes.

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