Julie Nielsen,
Redaktorin
(julie.nielsen@velojournal.ch)
News,
04.12.2020
Ab dem 01. Januar 2021 gelten in der Schweiz neue Bestimmungen für den Verkehr. Für die Gemeinden wird es einfacher, die Strassen velofreundlicher zu machen. Aber auch für Radfahrende gibt es begrüssenswerte Neuerungen.
Julie Nielsen,
Redaktorin
(julie.nielsen@velojournal.ch)
News,
04.12.2020
Der Bundesrat hat im Mai 2020 einige neue Bestimmungen für den Verkehr erlassen. Die neuen Regeln treten am 1. Januar 2021 in Kraft. Velojournal listet die aus Sicht der Velofahrenden wichtigsten Punkte auf:
Dank der guten Erfahrungen mit einem dreijährigen Pilotversuch in Basel hat der Bundesrat beschlossen, das Rechtsabbiegen bei Rot einzuführen. Das Abbiegen ist ab Januar aber nur an den Lichtsignal erlaubt, an denen die entsprechende Zusatztafel angebracht ist. Das Rotlicht ist in solchen Fällen wie die Signalisierung für «Kein Vortritt» zu behandeln.

So sieht die neue Zusatztafel aus. (Bild: Amt für Mobilität BS)
Dort, wo Velostreifen und Velowege fehlen, dürfen Kinder künftig bis zum zwölften Geburtstag auf dem Trottoir fahren. Die Regelung gilt auch für verkehrsberuhigte Strassen. Allerdings müssen Kinder und Jugendliche rücksichtsvoll fahren und haben keinen Vortritt gegenüber Fussgängern. Pro Velo empfiehlt, dass Kinder, wenn sie sich sicher genug fühlen, in verkehrsberuhigten Zonen auf der Strasse fahren und so auch üben, sich im Strassenverkehr zurecht zu finden.
Neu ist es den Gemeinden erlaubt, in Tempo-30-Zonen, die als Velorouten dienen, den Rechtsvortritt zu Gunsten des Velos aufzuheben. So sollen Radfahrerinnen und -fahrer zügiger vorankommen. Die Strassen können mit dem Velopiktogramm markiert werden.

Der Aufstellbereich ermöglicht es Velofahrenden an der Kreuzung vor den Autos zu halten. (Foto: Pro Velo)
Ab 1. Januar 2021 kann der gelbe Balken, genannt Velosack oder ausgeweiteter Radstreifen, auch ohne Veloweg vor den weissen Haltebalken markiert werden. Velos können so vor den Autos halten und sind beim Geradeausfahren vor rechtsabbiegenden Motorfahrzeuen geschützt.

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