Julie Nielsen,
Redaktorin
(julie.nielsen@velojournal.ch)
News,
11.01.2022
In der Schweiz dürfen Ampeln seit einem Jahr mit der Zusatztafel «Rechtsabbiegen bei Rot für Velos gestattet» ausgerüstet werden. Eine umfassende Analyse der Stadt Zürich zeigt, dass sich die Regel in der Praxis bewährt.
Julie Nielsen,
Redaktorin
(julie.nielsen@velojournal.ch)
News,
11.01.2022
Ein kleines Schild macht den Unterschied. An Ampeln mit dieser Zusatztafel dürfen Velofahrende bei Rot nach Rechts abbiegen. (Bild: Screenshot Youtube)
Seit Anfang 2021 dürfen in der Schweiz Lichtsignale mit der Zusatztafel «Rechtsabbiegen bei Rot für Velofahrende gestattet» ausgerüstet werden. In Zürich wurde die Tafel bereits an 175 Kreuzungen montiert. Um zu überprüfen, wie sich die neue Regel in der Praxis bewährt, hat die Stadt im Rahmen einer Wirkungskontrolle zehn Kreuzungen intensiv beobachten lassen und die Daten ausgewertet. Im Fokus standen etwaige Konflikte zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmenden. Eine erste Erhebung fand bereits im November 2020 statt, als die Zusatztafeln im Rahmen eines Pilotprojekts zum Einsatz kamen. Zwei weitere Beobachtungsrunden folgten im März und November 2021.
Die Untersuchung in der Stadt Zürich wertete insgesamt 4300 Abbiegevorgänge von Velofahrenden aus. In lediglich 34 Fällen wurden Konflikte festgestellt – wobei sich mehr als die Hälfte der Fälle in der ersten Beobachtungsphase ereigneten, als die Regel noch ganz neu und noch wenig bekannt war. In vier Fällen kam es zu sogenannt schweren Konflikten. Als schwerer Konflikt gilt Beispielsweise wenn das Rechtsabbiegen dazu führt, dass in zwei Fällen Fussgänger wegen den unerwartet herannahenden Velos plötzlich die Gehrichtung ändern müssen.
Mittlerweile wird die Möglichkeit des Rechtsabbiegens bei Rot auch immer reger genutzt. Während im November 2020 noch jede vierte Velo fahrende Person an der Ampel bremste, obwohl abbiegen erlaubt gewesen wäre, ist dieser Wert inzwischen auf 16 Prozent gesunken. Erfreulich ist auch, dass der sogenannte Spillover-Effekt nicht eindeutig greift. Das bedeutet, dass Velofahrende das Recht, an ausgeschilderten Kreuzung trotz Rotlicht nach Rechts abbiegen zu dürfen, nicht einfach auf Kreuzungen übertragen, die nicht entsprechend gekennzeichnet sind. Auch nutzten Velofahrende im untersuchten Zeitraum viel seltener das Trottoir beim Abbiegen, um das rote Lichtsignal zu umgehen. Laut Studie ist dieser Effekt allerdings nicht allein der neuen Regelung zu verdanken, sondern hängt auch von lokalen Gegebenheiten ab.
Das Fazit ist positiv. Der Anteil der Konflikte ist laut Studie generell tief und durch die Einführung der neuen Regelung scheint es auch nicht zu einer Zunahme von Unfällen zu kommen.

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