Seit dem 1. Januar 2023 ist das Veloweggesetz in Kraft. Das Gesetz schürt in der Bevölkerung die berechtigte Erwartung, dass die hiesige Veloinfrastruktur besserer, attraktiver und nicht zuletzt sicherer wird.
Den Kantonen und Gemeinden bleiben nun noch knapp vier Jahre, um ihre Velowegnetze für den Alltag und die Freizeit zu planen und in behördenverbindlichen Plänen festzuhalten. Bis Ende des Jahres 2042 müssen die geplanten Massnahmen umgesetzt sein.
Praxishilfe Velowegnetzplanung
Was nach einer langen Zeitspanne klingt, erfordert dennoch ein zügiges und vor allen Dingen geplantes Vorgehen. Ansonsten sind die Gesetzesvorgaben nicht zu erfüllen.
Mit der «Praxishilfe Velowegnetzplanung» greifen das Bundesamt für Strassen Astra und die Velokonferenz Schweiz Planungsbehörden in Kantonen, Regionen und Gemeinden sowie Fachleuten und Personen aus der Politik, von Fachorganisationen und Interessenverbänden dabei unter die Arme.
Das frei zugängliche Dokument formuliert Grundsätze zur Velowegnetzplanung, definiert Begriffe, schlägt eine sinnvolle Netzhierarchie sowohl für den Alltags- als auch den Freizeitverkehr vor und gibt Empfehlungen für das Vorgehen bei der Planung.
Damit ist die «Praxishilfe Velowegnetzplanung» ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Veloinfrastruktur in der Schweiz.