Fabian Baumann,
Redaktor
(fabian.baumann@velojournal.ch)
News,
22.10.2021
2019 hat ein junger Mann mit einem McLaren-Sportwagen einen Velofahrer auf der Gempenpassstrasse umgefahren und lebensgefährlich verletzt. Das Amtsgericht Dornach hat den heute 25-jährigen Autolenker nun verurteilt.
Fabian Baumann,
Redaktor
(fabian.baumann@velojournal.ch)
News,
22.10.2021
Mit einem McLaren «570 S Spider» überfuhr ein 23-jähriger Mann im Juni 2019 einen Velofahrer. (Foto: Kapo Solothurn)
Am 19. Juni 2019 verändert sich das Leben eines damals 38-jährigen Familienvaters dramatisch. Auf einer Fahrt mit dem Rennvelo auf der Gempenstrasse in Richtung Dornach kommt ihm in einer Kurve plötzlich ein Sportwagen auf der falschen Spur entgegen.
Hinter dem Steuer des 570 PS starken McLaren «570 S Spider» sitzt ein 23-jähriger Mann aus dem Kanton Jura. Mit seinem Boliden erfasst er den Velofahrer frontal. Dieser prallt mit voller Wucht gegen die Windschutzscheibe und wird anschliessend über das Auto geschleudert.
Mit 24 Knochenbrüchen und diversen weiteren Verletzungen landet er auf dem Asphalt. Der Familienvater ringt mit dem Tod. Er überlebt den Unfall wie durch ein Wunder, zieht sich aber erhebliche bleibende Schäden zu.
Heute kann er nur in einem 30-Prozent-Pensum arbeiten, das er wegen seiner schlechten Gesundheit auf mehrere Tage aufteilen muss. Ob er sich jemals ganz von den Unfallfolgen erholt, ist unklar.
«Wer die Strecke wie Sie kennt, weiss, wie unübersichtlich sie ist und dass Überholmanöver nur unter höchsten Risiken möglich sind.»
Strafgericht Dornach
Nach dem schweren Unfall organsierte Pro Velo beider Basel mit weiteren Organisationen eine Protestfahrt, an der mehr als 300 Personen teilnahmen. (Foto: @aluarts / Pro Velo)
Am 20. Oktober 2021 musste sich der heute 25-Jährige Autolenker vor dem Strafgericht Dornach verantworten. Am Donnerstag erging das Urteil. Die Richter sprachen den jungen Mann der versuchten vorsätzlichen Tötung sowie der qualifizierten groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig.
Dafür erhielt er eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten.«Wer die Strecke wie Sie kennt, weiss, wie unübersichtlich sie ist und dass Überholmanöver nur unter höchsten Risiken möglich sind», hielt das Gericht in seiner Urteilsbegründung gegenüber dem Verurteilten fest.
Gleichzeitig unterschritten die Richter das Mindeststrafmass bei «versuchter vorsätzlicher Tötung». Dafür wären fünf Jahre Gefängnis vorgesehen. Das Gericht erachtete dies für den jungen Autolenker aber als «zu hart».

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