Das Mountainbiken gehört in der Schweiz seit Jahren zu den beliebtesten Sportarten. Umso mehr erstaunt, dass das Biken von Kanton zu Kanton unterschiedlich behandelt wird. Und mancherorts gar aktiv behindert wird.
Jüngstes Beispiel dafür: der Kanton Solothurn. Der Kanton überarbeitet derzeit sein Waldgesetz. Die in die Vernehmlassung geschickte Gesetzesrevision hat Mountainbikerinnen und -biker aufgeschreckt.
«Das kantonale Solothurner Waldgesetz soll das Mountainbiken abseits von befestigten Waldstrassen verbieten. Dieses Verbot würde das Ende des Mountainbikesports bedeuten; sowohl für den Freizeit- und Breitensport als auch für den Leistungssport», teilt die IG Mountainbike des Kantons Solothurn mit.
Neues Waldgesetz im Kanton Solothurn
Tatsächlich plant der Kanton, das legale Befahren von Wäldern mit Velos und Mountainbikes auf Waldstrassen zu beschränken. «Nicht dazu gehören nicht befestigte Wege für die Pflege von Waldbeständen wie Maschinenwege oder Rückegassen sowie Fusswege und Wildwechsel», heisst es im Vernehmlassungsentwurf. Ergänzend kann sich der Kanton vorstellen, das Bike auf «speziell bezeichneten Wegen» zu erlauben. Solche müssten aber zuerst erstellt und dann offiziell ausgewiesen werden.
«Dieses Verbot würde das Ende des Mountainbikesports bedeuten; sowohl für den Freizeit- und Breitensport als auch für den Leistungssport.»
Petition gegen das Bikeverbot
Die Solothurner Mountainbike-Begeisterten wollen es gar nicht so weit kommen lassen. Um das geplante Singletrail-Verbot zu verhindern, haben sie eine Online-Petition lanciert. Diese soll der Stimme der Bikenden in der Vernehmlassung mehr Nachdruck verleihen.
Zürcher Gericht gibt Bikern recht
Als Begründung für die restriktive Regelung beruft sich der Kanton Solothurn auf Artikel 43 Absatz 1 des Schweizer Strassenverkehrsgesetzes. Aus diesem leitet der Kanton ab, dass ein generelles Befahren aller Wege mit Velos und Mountainbikes nicht zulässig ist.
Zu einer ganz anderen Interpretation kam in Zürich das Bezirksgericht Affoltern am Albis. Im Verfahren gegen einen Zürcher Mountainbiker kam das Gericht zum Schluss, dass ein generelles Fahrverbot und damit das Büssen des Bikers nicht zulässig ist. Damit gilt in Zürich: Mountainbikerinnen dürfen im Kanton auf allen Wegen, die topografisch auf einer Landkarte eingezeichnet sind und auf denen kein Fahrverbot gilt, fahren.