Doch kein Fahrverbot für Velos in deutschen Wäldern

Die Überarbeitung des Bundeswaldgesetzes scheint doch kein Fahrverbot für Mountainbikes in deutschen Wäldern mit sich zu bringen. Auch das Tracken von Routen soll weiterhin erlaubt bleiben.

Fabian Baumann, Redaktor (fabian.baumann@velojournal.ch)
News, 05.09.2024

Velofahrerinnen, Mountain- und Gravelbiker sowie E-Bike-Fahrende in Deutschland können aufatmen. Ersten Anzeichen zum Trotz scheint die Überarbeitung des Bundeswaldgesetzes kein Fahrverbot für Fahrräder in deutschen Wäldern zu bringen.

«Das Betretungsrecht mit dem Fahrrad im Wald bleibt weitestgehend unangetastet, gleichzeitig wird die Erholungsfunktion im Allgemeinen gestärkt», heisst es in einem Schreiben von Bike Nature Movement. Die gemeinsame Anstrengung aller Verbände, die sich für das naturnahe Velofahren eingesetzt hätten, habe sich ausgezahlt.

Referentenentwurf mit weitreichenden Folgen

Ende 2023 versetzte ein Referentenentwurf des neuen Waldgesetzes die deutsche Velo-Szene in Aufruhr. Der Entwurf sah starke Einschränkungen für Radfahrende in Wäldern vor. Insbesondere sah das neue Gesetz vor, das Fahren mit Velos nur noch auf «Strassen und dafür geeigneten Wegen» zu erlauben.

Nicht geeignet gewesen wären laut Paragraf 29 «Feinerschliessungslinien wie Rückegassen (a. d. R. forstwirtschaftliche Weg zum Transport von gefällten Bäumen bis zu befestigten Waldstrassen), Zugänge zu forstlichen und jagdlichen Infrastrukturen, Wildwechsel und Pirschpfade».

«Das Betretungsrecht mit dem Fahrrad im Wald bleibt weitestgehend unangetastet, gleichzeitig wird die Erholungsfunktion im Allgemeinen gestärkt.»

Bike Nature Movement

Mountainbike-Verband zeigt sich erfreut

Auch die Deutsche Initiative Mountainbike (DIMB) als Interessenvertretung der Mountainbikerinnen und Mountainbiker zeigt sich erfreut. Laut dem Verein sehe das Gesetz nun auch vor, dass deutsche Bundesländer das Velofahren künftig nicht mehr pauschal und ohne Begründung auf eigens ausgewiesene Wege beschränken können. «Ein weiterer Erfolg», so DIMB.

Und auch Nutzerinnen und Nutzer von Apps wie Komoot können sich freuen. Während der erste Entwurf des überarbeiteten Bundeswaldgesetzes das Tracken von Routen auf neuen Wegen als Ordnungswidrigkeit einstufte, wurde dieser Passus ebenfalls fallen gelassen.

Noch ist das neue Waldgesetz nicht verabschiedet. Die Interessengruppen wollen darum weiterhin ein wachsames Auge auf die Entwicklungen haben und «gegebenenfalls nochmals aktiv werden», wie es beim DIMB heisst.

Empfohlene Artikel

Bundeswaldgesetz-Revision: Waldwege für Biker in Deutschland eingeschränkt. Ein Mann mit roter Jacke fährt mit dem Bike durch einen Wald.
News

Strengere Regeln für Radfahrerinnen und E-Biker in deutschen Wäldern?

UCI Rad Para-Cycling Strassen WM Zurich 2024.
News , Sport

UCI Rad- und Para-Cycling-Strassen-WM: 9 Tage Rennfieber in Zürich

Decathlon Rrückruf Mountainbikehelme Rockrider.
Rückruf

Decathlon ruft Mountainbikehelme von Rockrider zurück