Im Autokanton Zug soll das Velofahren leichter werden

Das Veloweggesetz ist seit einem Jahr in Kraft. Der Kanton Zug möchte die Vorgaben des Bundes einhalten. Ein Alltags- und ein Freizeitroutennetz samt direkten Velobahnen ist bereits ausgearbeitet und in Planung.

Julie Nielsen, Redaktorin (julie.nielsen@velojournal.ch)
News, 26.01.2024

Seit dem 1. Januar 2023 ist das Veloweggesetz in der Schweiz in Kraft. Es nimmt die Kantone in die Pflicht, bis Ende 2027 verbindliche Velowegnetze zu planen und bis 2042 umzusetzen. Velofachstellen und eine Ersatzpflicht für aufgehobene Velowege sind ebenfalls vorgesehen.

Während es bei vielen Kantonen aber noch harzt und sich trotz der Frist von vier Jahren für die Planung nach einem Jahr nicht viel bewegt hat, gibt ausgerechnet der Autokanton Zug ein mustergültiges Beispiel ab. In Zug gibt es mehr Autos pro 1000 Einwohner als in allen anderen Kantonen und die Anzahl Velos pro Haushalt sinkt. Das soll sich offensichtlich ändern.

Zwei Velonetze und direkte Velobahnen

Bereits vor zwei Jahren hat der Zentralschweizer Kanton eine eigene Velonetzplanung ausgearbeitet. Insgesamt sollen 563 Kilometer Velowege, bestehend aus einem direkten Alltags- und einem Freizeitnetz sowie hochwertigen direkten Velovorzugsrouten, entstehen.

Im vergangenen Sommer, ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Veloweggesetzes, hat der Zuger Kantonsrat die Regierung beauftragt, die neuen Velonetze in den Richtplan aufzunehmen.

Die Richtung stimmt

Die Lobbyorganisation Pro Velo Zug begrüsst die Richtung der Planung, kritisiert aber das Tempo und einige Schwachstellen. «Alles scheint bei uns etwas länger zu gehen als in der übrigen Schweiz», schreibt Victor Zoller, Co-Präsident von Pro Velo Zug, auf Anfrage von Velojournal. «Grundsätzlich sind die Hauptverbindungen zwischen den Siedlungszentren in der Ebene gut, zu den Berggemeinden wird es schon schwieriger und in den Ortschaften selbst gibt es noch viele Schwachstellen.»

Entsprechend hat der Veloverband seit Ende November 2023 21 Einsprachen und Einwendungen sowie Eingaben zu Vorprüfungen und Mitwirkungen eingereicht.

Gegenwind aus dem Kantonsrat

Auch im Kantonsrat sind nicht alle zufrieden über die jetzigen Velo-Pläne. Die Regeln für Fuss-, Velo- und Wanderwege seien unübersichtlich und das Veloweggesetz nicht umfassend berücksichtigt oder umgesetzt, bemängeln die Kantonsräte Tabea Estermann (GLP) und Michael Felber (Mitte) in einer Motion. Sie stellen daher die Forderung, «straffe gesetzliche Grundlagen» zu schaffen.

Ergänzend haben sie Verbesserungsvorschläge wie ein Einführungsgesetz für den Langsamverkehr, welches auch Förderaspekte des Fuss-, Wander- und Velowegnetzes beinhaltet. Die Gemeinden sollen ebenfalls in die Pflicht genommen werden. Schliesslich hätten 73,4 Prozent der Zuger Bevölkerung den Bundesbeschluss über die Velowege befürwortet. «Dies zeigt klar den Wunsch der Bevölkerung für eine entsprechend gute Infrastruktur für den Langsamverkehr in unserem Kanton», so Estermann und Felber.

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