Fabian Baumann,
Redaktor
(fabian.baumann@velojournal.ch)
News,
12.09.2023
Der Kanton Zug hat das Alltags- und Freizeitvelonetz im Richtplan angepasst. Eine Änderung für Mountainbikerinnen und -biker könnte dazu führen, dass sie künftig nicht mehr alle Wege befahren dürfen.
Fabian Baumann,
Redaktor
(fabian.baumann@velojournal.ch)
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12.09.2023
Der Kanton Zug hat ein neues Velowegnetz für Alltags- und Freizeitrouten definiert. (Foto: Ilia Bronskiy, Unsplash)
Der Kanton Zug hat seinen Richtplan angepasst. Damit verbunden sind auch Änderungen für den Veloverkehr. Seit Inkrafttreten des nationalen Veloweggesetzes am 1. Januar 2023 sind die Kantone dazu verpflichtet, Velowegnetze zu planen und umzusetzen.
«Die vorliegende Anpassung erfüllt diese Forderungen», heisst es in einer Mitteilung des Kantons. Das Zuger Velowegnetz besteht aus einem Alltags- und einem Freizeitnetz. Die Velobahnen als Teil des Alltagsnetzes sind separat ausgewiesen.
Der angepasste Richtplan liegt nun bis zum 6. November öffentlich auf. Die Bevölkerung ist eingeladen, Anregungen dazu einzubringen.
Im Zuger Richtplan werden Bike-Routen als Teil des Freizeitvelonetzes separat ausgewiesen. (Bild: Baudirektion des Kantons Zug)
Während das Alltagsvelonetz wohl auf wenig Widerstand stossen wird, könnte eine geplante Anpassung für Mountainbikerinnen zu reden geben. Anders als bisher will der Kanton Zug klar festlegen, welche Wege und Strecken mit Mountainbikes befahren werden dürfen. Dazu wurden im Richtplan Bike-Routen definiert.
«Die Idee davon kam von den Waldeigentümern. Dies mit der Begründung, dass die Bike-Aktivität mancherorts ausgeartet sei. Dies wiederum sei weder für das Wild noch für die Waldbewirtschaftung gut», zitiert Zentralplus den Zuger Baudirektor und Regierungsrat Florian Weber.
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