Der Druck steigt

Seit dem 1. Januar darf in der Schweiz das Rechtsabbiegen bei Rot für Velos erlaubt werden. Allerdings profitieren Radfahrerinnen noch nicht überall davon. In Solothurn wird darum auf politischem Weg Druck gemacht.

Fabian Baumann, Redaktor (fabian.baumann@velojournal.ch)
News, 02.02.2021

Anfang Jahr traten in der Schweiz neue Verkehrsregeln in Kraft. So können Ampeln mit einer Zusatztafel – gelbes Velo auf schwarzem Grund – ausgerüstet werden. Diese signalisiert den Velofahrenden, dass das Rechtsabbiegen auch bei Rot erlaubt ist. Neu ist auch, dass in Tempo-30-Zonen der Rechtsvortritt aufgehoben werden darf, um Velorouten zu priorisieren.

Während einige Städte und Gemeinden bereits von den neuen Regeln Gebrauch machen, werden sie andernorts noch nicht umgesetzt. In Solothurn möchte die SP darum auf politischen Weg Druck machen. Die Partei verlangt vom Stadtpräsidium in einer Motion, «sämtliche Möglichkeiten zu prüfen, um die neuen Verkehrsregeln für Velofahrerinnen und Velofahrer umzusetzen, bzw. (sic) zu signalisieren».

Erstunterzeichner Matthias Anderegg ist der Ansicht, dass dank der neuen Regeln der Veloverkehr attraktiver werde. Das Ziel sei, dass möglichst viele Menschen auf den Langsamverkehr umstiegen, sagte Anderegg gegenüber der «Solothurner Zeitung».

Rückendeckung erhält die SP von den Solothurnern Grünen. Diese beauftragen das Stadtpräsidium mit einem Postulat, sämtliche Strassenabschnitte aufzulisten, die in eine Velostrasse umgewandelt werden könnten.

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