Aline Kuenzler,
Autorin
(aline.kuenzler@velojournal.ch)
News,
Ratgeber,
29.07.2024
Wer keine Busse riskieren will, rüstet sein Velo besser gemäss Vorschrift aus. Was die gesetzlichen Vorgaben für Fahrräder und E-Bikes in der Schweiz sind, fasst unsere Übersicht zusammen.
Aline Kuenzler,
Autorin
(aline.kuenzler@velojournal.ch)
News,
Ratgeber,
29.07.2024
Im Vergleich zum Auto gibt es für das Velo nur wenige Vorschriften. Trotzdem müssen einige Vorgaben erfüllt sein, damit ein Velo in der Schweiz auf der Strasse fahren darf. (Foto: www.pd-f.de / Luka Gorjup)
Das Velo ist das schlichteste und einfachste Fahrzeug für die individuelle Mobilität. Zwei Räder, ein Lenker; und schon kann pedaliert werden.
Damit ein Velo oder E-Bike allerdings auf der Strasse fahrend darf, braucht es eine vorgeschriebene Ausrüstung. Die Schweizer «Verordnung über technische Anforderungen an Strassenverkehrsfahrzeuge VTS» legt die obligatorische Ausrüstung an E-Bikes und Velos fest.
Gerade bei den Zweirädern mit elektrischer Tretunterstützung sind in den letzten Jahren einige Vorschriften hinzugekommen. Velojournal fasst die aktuellen Regelungen für die verschiedenen Fahrzeugklassen kurz zusammen.
Für Velos ohne Elektroantrieb ist folgende Ausrüstung vorgeschrieben:
Für Velos mit einer elektrischen Tretunterstützung bis 25 km/h (langsame E-Bikes) ist zusätzlich folgende Ausrüstung vorgeschrieben:
Für Velos mit einer elektrischen Tretunterstützung bis 45 km/h (schnelle E-Bikes, auch Speedpedelecs genannt) gelten zusätzlich folgende Ausrüstungsvorschriften:
Die gesetzlichen Vorschriften werden laufend angepasst. Dabei kommen nicht nur neue Vorschriften hinzu. Überholte Ausrüstung wird gestrichen. So müssen Velos seit 2017 weder über eine Glocke noch über einen Sattel verfügen.

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