Bund soll bei der Finanzierung von Veloinfrastruktur vorwärtsmachen

Der Bund kann seit 2011 Veloprojekte in Agglomerationen finanziell unterstützen. Bislang sind aber weniger als 40 % der gesprochenen Mittel abgeholt worden. Ständerätin Marianne Maret will das ändern.

Claudia Bucher

Claudia Bucher, Autor
News, 29.09.2022

Im kommenden Jahr tritt das Veloweggesetz in Kraft. Die Kantone und damit die Gemeinden müssen innert 20 Jahren ein Velowegnetz planen und realisieren.

Ein Teil der entsprechenden Kosten kann und soll aus dem Fonds für Nationalstrassen und Agglomerationsverkehr des Bundes (NAF) stammen. Den Fonds gibt es seit über zehn Jahren, doch es hat sich gezeigt, dass nur 20 % bis 40 % der gesprochenen Bundesgelder tatsächlich abgeholt wurden.

Postulat fordert Erklärungen vom Bundesrat

Ständerätin Marianne Maret, ihres Zeichens Präsidentin der nationalen Velo-Allianz Cycla, fordert den Bundesrat mit einem Postulat (siehe unten) nun auf, die Ursache der Verzögerungen aufzuzeigen und Massnahmen vorzuschlagen, wie dieser Missstand behoben werden kann.

Nach der überaus deutlichen Annahme des Bundesbeschlusses Velo im Jahre 2018 und der Verabschiedung des Veloweggesetzes durch das Parlament in diesem Frühling müssen nun nach Ansicht von Pro Velo rasch Taten folgen.

Sichere Velowege gewünscht

Der Bedarf an sicheren und attraktiven Veloinfrastrukturen ist gross, dies zeigte beispielsweise eine kürzliche Umfrage von Pro Velo bei 16'000 Velofahrenden: Über die ganz Schweiz gesehen war die Bewertung der Städte mit der Note 3.7 ungenügend.

Pro Velo sieht bei der Umsetzung des Velowegnetzes den Bund ebenso in der Pflicht wie die Kantone und Gemeinden. Mit dem NAF, dank dem der Bund Veloprojekte mit bis zu 50 % mitfinanzieren kann, soll er eine treibende Kraft sein.

Postulatstext

(Übersetzung deepL/Pro Velo Schweiz)

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die Ursachen für die Verzögerungen bei den Langsamverkehrsprojekten im Rahmen der Agglomerationsprogramme darzulegen.

Je nach Art der festgestellten Blockaden wird er aufgefordert einen Plan mit Massnahmen einschliesslich gesetzlicher Massnahmen vorzuschlagen, um die Realisierung dieser politisch von den lokalen Behörden sowie vom eidgenössischen Parlament bestätigten Projekte zu fördern und zu beschleunigen.

Nach der sehr klaren Annahme des Bundesbeschlusses Velo durch das Volk und der kürzlich erfolgten Verabschiedung des neuen Veloweggesetzes ist es nun an der Zeit, die Realisierung der Infrastrukturen für den Langsamverkehr im Rahmen der Agglomerationsprogramme zu deblockieren.

Gemäss den Zahlen des Bundes haben die Agglomerationsprogramme grobe Realisierungsprobleme, da zwischen den Jahren 2019 und 2021 nur fast 50 % der budgetierten Gelder tatsächlich ausgegeben werden konnten. Im Jahr 2021 beliefen sich die tatsächlichen Ausgaben auf 177 Millionen bei einem geplanten Budget von 393 Millionen.

Noch schlimmer sieht es bei dem spezifischen Posten «Massnahmen zur Förderung des Strassenverkehrs und des Langsamverkehrs» aus. Hier wurden nur 22 % der budgetierten Ausgaben zwischen 2019 und 2021 realisiert, und kaum besser sieht es bei den Projekten der 1. Generation (2011 - 2014) mit einer Projektrealisierungsrate von 43 % aus.

Angesichts des von Volk und Parlament geäusserten Willens des dringenden Nachholbedarfs bei der Entwicklung der Veloinfrastruktur und der wichtigen Rolle, die der Veloverkehr im Bereich des Agglomerationspendelverkehrs spielen muss, sind Massnahmen zur Beseitigung der Blockaden bei den Langsamverkehrsprojekten im Rahmen der Agglomerationsprogramme erforderlich.

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