EU macht ernst mit Anti-Dumping-Zöllen

China und die Europäische Union liegen im Clinch. Die EU wirft China vor, E-Bike-Exporte zu subventionieren und so den Markt zu verzerren. Ende vergangener Woche hat die Europäische Kommission entschieden, definitiv Anti-Dumping-Zölle auf E-Bikes und E-Bike-Komponenten aus dem Reich der Mitte zu erheben. 

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Laurens van Rooijen
22.01.2019

Ende Oktober 2017 leitete die Europäische Kommission auf Antrag der Vereinigung der Europäischen Fahrradhersteller (EBMA) eine Antidumping-Untersuchung betreffend «Einfuhren von Fahrrädern mit Trethilfe mit Elektrohilfsmotor mit Ursprung in der Volksrepublik China in die Europäische Union» ein. Die EBMA machte geltend, dass China durch verdeckte Subventionen die eigenen Hersteller von E-Bikes und E-Bike-Komponenten begünstige und einem Wachstums-Sektor in Europa somit Schaden zufüge.

Dagegen argumentierte die Importeurs-Vereinigung Leva-EU, dass die EBMA nur eigene Pfründe schützen wolle und die Einführung von Anti-Dumping-Zöllen zu einer Verteuerung von Elektrovelos für Konsumenten führe. Das sei nicht im Sinne einer von der EU angestrebten ökologischen Verkehrswende und dürfte zudem eine Reihe kleinerer Anbieter in Europa in die Knie zwingen – und so Arbeitsplätze kosten.

Die Europäische Kommission stellte sich auf die Seite der Hersteller und entschied Ende Januar 2018, die Einfuhren von E-Bikes aus China ab 4. Mai 2018 zollamtlich zu erfassen – eine Vorbedingung für die nachträgliche Erhebung von Zöllen. Per 18. Juli wurden dann vorläufige Anti-Dumping-Zölle auf aus China importierten E-Bikes eingeführt.

Die Einfuhr von E-Bikes aus China in die EU wird künftig teurer.
Die Anti-Dumping-Zölle der EU dürften manchen chinesischen Hersteller von E-Bikes?(im Bild Bafang) dazu bringen, Teile der Fertigung in andere Länder zu verlegen.

Strafzölle kommen

Ende vergangener Woche sind diese vorläufigen Zölle nun definitiv geworden, wie die «Durchführungsverordnung (EU) 2019/73 der Kommission vom 17. Januar 2019 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Elektrofahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China» zeigt.

Die Höhe der erhobenen Zölle ist dabei von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Sie hängt unter anderem davon ab, ob ein Unternehmen nach Einschätzung der EU durch den chinesischen Staat subventioniert wird und inwiefern es im Zuge der Voruntersuchung mit der EU kooperiert hat. Aus einer Auflistung aller von den Anti-Dumping-Zöllen betroffenen Unternehmen geht hervor, dass der Zollsatz von 20,7 Prozent für Giants chinesischen E-Bike-Ableger Giant Electric Vehicle bis zu 70,1 Prozent für eine Reihe namentlich nicht genannter Firmen reicht. Nicht zur Anwendung kommt dagegen der ursprünglich angedachte Spitzensatz von 79,3 Prozent.

Während eine Stellungnahme der EBMA zur definitiven Einführung der Anti-Dumping-Zölle noch aussteht, nimmt Annick Roetynck als Leva-EU- Sprecherin auf Facebook in einer ersten Reaktion kein Blatt vor den Mund und schreibt von einem «schwarzen Tag für das E-Bike-Business und die EU».

 

Fotos: hpgruesen / pixelio.com, ZVG