Rund um den Hund

Auf was müssen Velofahrende achten und welche Regeln müssen sie befolgen, wenn sie mit Vierbeinern unterwegs sind.

Christoph Merkli, Autor
Ratgeber, 14.09.2022

Hunde als Haustiere erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Da stellt sich auch die Frage, wie sie tiergerecht und gesetzlich korrekt mit dem Velo transportiert werden können.

Wo keine Leinenpflicht besteht, dürfen (gut gehorchende) Hunde ganz einfach neben dem Velo hertrotten. Und selbst das Führen eines Hundes an der Leine ist während des Fahrens gesetzlich erlaubt (Art. 71 Verkehr­sregelnverordnung).

Es ist aber erwachsenen Personen vorbehalten und muss mit der «gebotenen Vorsicht» erfolgen. Hierzu gehört wohl, das Tier nicht am Lenker anzubinden. Auch in Körben und im Veloanhänger ist das Mitführen von Hunden erlaubt, sofern die Sicherheit gewährleistet ist und das Tier nicht hinausspringen kann. Das Gesetz macht hier keine technischen Vorgaben; es gelten allerdings die Angaben des Herstellers, etwa bei der Gewichtsbeschränkung.

Viele Hunde haben aber nicht nur am Velofahren Freude, sondern auch an vorbeifahrenden Velos und bringen diese damit immer wieder zu Fall. So auch passiert vor 19 Jahren, als im Valle Verzasca ein Hund ins Vorderrad des damaligen Bundesrats Kaspar Villiger rannte. Die Zeche bezahlen musste – abgesehen von den Schmerzen des Finanzministers – der oder die Hundehalter:in beziehungsweise deren Haftpflichtversicherung. Denn Tierhaltende unterliegen grundsätzlich der Kausalhaftung.

Haben Sie eine Frage?

Christoph Merkli (Leiter Infrastruktur und Politik, Pro Velo Schweiz) wird sie Ihnen gerne unter recht@velojournal.ch beantworten

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