Rechts fahren

Müssen Velofahrerinnen und -fahrer stets möglichst weit rechts auf der Strasse radeln?

Christoph Merkli

Christoph Merkli, Autor
Ratgeber, 18.11.2021

Velos «haben sich möglichst an den rechten Strassenrand zu halten», so bestimmt es das Strassenverkehrs­gesetz. Den effektiven Abstand zum Fahrbahnrand oder zu parkierten Fahrzeugen definiert das Gesetz aber nicht. Dies wohl darum, weil dieser Abstand von der gefahrenen Geschwindigkeit abhängt und vor allem davon, wie der Strassenrand gestaltet ist und ob dort Fahrzeuge stehen.

Was parkierte Autos angeht, so sagt das Gesetz, dass ihnen gegenüber «ausreichender Abstand zu wahren» ist. Das ist wichtig, kommt es doch immer wieder zu schweren Unfällen, wenn Autofahrende die Türe unbedacht öffnen. Für die Schweiz gibt es keinen gerichtlich definierten Abstand zu parkierten Autos, dafür aber für Österreich. 2016 hat das Verwaltungsgericht Wien festgestellt, dass ein Abstand von 1,2 bis 1,8 m angebracht sei. Doch auch ohne die Gefahr sich öffnender Türen dürfen und sollen Velofahrende zu ihrer Sicherheit einen genügenden Abstand zu Strassenrändern, Randsteinen, Leitplanken und Mauern einhalten.

Die Schweizer Strassenbaunormen gehen von einem Sicherheitsraum von 70 Zentimetern entlang hoher Mauern aus, gemessen vom nächsten Punkt, also dem Lenkerende oder dem Ellbogen. Entlang von Randsteinen beträgt der Sicherheitsraum immer noch 30 Zentimeter; dies bedeutet, dass das Rad rund 70 Zentimeter vom Randstein entfernt fahren sollte. Dieser Abstand entspricht auch Empfehlungen von Pro Velo. Gänzlich vom Rechtsfahren abweichen dürfen Velofahrende im Kreisel (und in dessen Zufahrt), in Fahrspuren, die das Links­abbiegen erlauben, sowie in Rechtsabbiegespuren, in denen Velos geradeaus fahren dürfen.


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