Dürfen Autos auf Radstreifen fahren?

Gehört der Radsteifen den Velofahrenden allein? Dürfen Auto einen Radstreifen befahren? Experte Christoph Merkli klärt auf.

Christoph Merkli

Christoph Merkli, Autor
Ratgeber, 17.11.2023

Gelb gestrichelte Radstreifen gewähren Velofahrenden Vortritt, dürfen aber von anderen Fahrzeugen befahren werden, «sofern sie den Fahrradverkehr dadurch nicht behindern». Auch wenn Fahrzeuge einen Radstreifen queren wollen, müssen sie den Velos den Vortritt lassen.

Die Ordnungsbussenliste sieht jedoch keinen bestimmten Betrag für Autolenkerinnen und -lenker vor, die auf Radstreifen fahren und Velofahrende behindern. Fehlbare müssen daher verzeigt werden, was dann Kosten von mehreren Hundert Franken nach sich ziehen kann.

Der Kanton St. Gallen beispielsweise empfiehlt eine Busse von 200 Franken – zuzüglich der Bearbeitungsgebühr. Für das Anhalten oder gar Parkieren auf Radstreifen indessen sieht der Bussenkatalog 80 beziehungsweise 120 Franken vor. Autos dürfen also vor dem Rechtsabbiegen nicht rechts an den Randstein fahren, wenn es einen Radstreifen hat und Velos behindert werden.

Anders ist die Rechtslage, wo es keinen Radstreifen hat. Hier dürfen Velofahrende zwar an stehenden Kolonnen rechts vorfahren, aber nicht, wenn ein fahrendes Fahrzeug rechts blinkt, um abzubiegen. Velofahrende müssen hier Rücksicht nehmen und den rechts abbiegenden Fahrzeugen das Abbiegen ermöglichen. Dies hat das Bundesgericht 2017 nach einem schweren Unfall so entschieden.

Apropos Vortrittsrecht auf Radstreifen: Zwar geniessen Velofahrende auf dem Radstreifen Vortritt, umgekehrt verlieren sie diesen, wenn sie den Radstreifen verlassen, zum Beispiel, um zu überholen oder nach links abzubiegen. Auch dann, wenn sie ein Handzeichen geben.