Immer am letzten Freitag des Monats sorgen viele Zürcherinnen und Zürcher mit ihren Velos für ein spontanes Verkehrsaufkommen, um das Fahrrad als Verkehrsmittel sichtbarer zu machen. Mit der Aktion werden eine bessere Veloinfrastruktur und ein Umdenken in der Verkehrspolitik gefordert.
FDP geht gegen Critical Mass vor
Die zwei FDP-Politiker Përparim Avdili und Alexander E. Brunner sehen die Aktion jedoch klar als Demonstration und haben deshalb im November 2022 beim Stadtzürcher Statthalteramt eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht.
«Es sei der Stadtrat von Zürich anzuhalten, gegenüber der Critical Mass das Recht – insbesondere die Strassenverkehrsregeln sowie die Bewilligungs- und Gebührenpflicht für den gesteigerten Gemeingebrauch des öffentlichen Grunds – durchzusetzen.»
Störung des übrigen Verkehrs
Als Begründung für die Beschwerde wird die erhebliche Störung des übrigen Verkehrs genannt, die unter anderem auch daraus resultiert, dass bewusst und systematisch Verkehrsregeln missachtet würden.
Auch wird der Umgang der Stadt Zürich mit der Aktion kritisiert. Einerseits, weil die Stadt darauf verzichtet, die gesetzlich verankerte Bewilligungs- und Gebührenpflicht für gesteigerten Gemeingebrauch durchzusetzen und andererseits, weil die Stadt die Störung von Bus-, Tram und weiterem Verkehr hinnehme. Die FDP-Politiker sehen darin eine klare Rechtsverletzung, die schon viele Jahre andaure.
Critical Mass wird als Demonstration eingestuft
«Der Statthalter ist zum Schluss gekommen, dass die Critical Mass nicht im Rahmen der strassenverkehrsrechtlichen Regeln stattfindet und mangels Gemeinverträglichkeit gesteigerter Gemeingebrauch vorliegt», heisst es in einer Medienmitteilung des Stadthalteramts Zürich.
Ausserdem stellte der zuständige Statthalter fest, dass es sich bei der Critical Mass um eine vermutlich bewilligungsfähige Demonstration handelt. Deshalb gelte unter anderem auch die Bewilligungspflicht.
Die Polizei muss eingreifen
Die Stadtpolizei darf entsprechend die unbewilligte Critical Mass in Zukunft auch nicht mehr tolerieren, sondern muss Massnahmen ergreifen. Der Statthalter kommt sogar zum Schluss, dass die Stadtpolizei Zürich mit dem jetzigen Umgang mit der Critical Mass den sogenannten Ermessensspielraum unterschreitet und damit eine Rechtsverletzung begeht.
Gegen die Verfügung kann während 30 Tagen Rekurs eingereicht werden.