Wettbewerbsbehörde leitet Verfahren gegen Bosch ein

Die italienische Wettbewerbsbehörde hat eine Untersuchung gegen Bosch E-Bike Systems eingeleitet. Das Unternehmen soll seine Stellung ausgenützt haben, um einen Konkurrenten rund um ABS-für E-Bikes auszubremsen.

Laurens van Rooijen, Autor

Laurens van Rooijen, Autor (lvr@cyclinfo.ch)
News, 25.09.2023

Dem deutschen Marktführer für hochwertige Elektrovelo-Antriebssysteme Bosch E-Bike Systems droht Ungemach. Wie die italienische Wettbewerbsbehörde Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM) per Pressemitteilung meldet, soll überprüft werden, ob Bosch seine Stellung missbraucht hat.

In der Eröffnungsentscheidung der Behörde wird Bosch E-Bike Systems insbesondere vorgeworfen, die elektrische und digitale Interoperabilität zwischen seinen Antriebssystemen und dem von Blubrake hergestellten ABS für E-Bikes nicht zugelassen zu haben. Und zwar offenbar ohne triftige Gründe.

Nach Ansicht der Behörde könnte ein solches Verhalten den einzigen Wettbewerber von Bosch auf dem sich entwickelnden europäischen Markt für E-Bike-ABS ausschliessen und damit den freien Wettbewerb beeinträchtigen.

«Kooperieren vollumfänglich»

Auf Anfrage des deutschen B2B-Portals velobiz.de bestätigt Bosch, dass die Wettbewerbsbehörde Italiens eine Untersuchung gegen den Geschäftsbereich Bosch E-Bike Systems eingeleitet hat. Weiter heisst es in einer Stellungnahme von Bosch: «Zu einem unserer wichtigsten Grundsätze gehört die Beachtung von Recht und Gesetz. Bosch kooperiert vollumfänglich mit den Behörden.»

Da es sich um ein laufendes behördliches Verfahren handle, bitte man um Verständnis, dass man sich aktuell nicht weiter zum Sachverhalt äussere. Die italienische Behörde teilt zudem mit, dass in den vergangenen Tagen Inspektionen durchgeführt wurden.

Behörde führt Inspektionen bei Bosch durch

Dabei habe es Unterstützung von Beamten der deutschen und niederländischen Wettbewerbsbehörden bei Untersuchungen in den ausländischen Geschäftsräumen von Bosch und anderen Parteien gegeben. Mithilfe der Spezialeinheit für Kartellrecht der Guardia di Finanza seien auch Nachprüfungen in den Geschäftsräumen in Italien durchgeführt worden.

Laut eines Dokuments der italienischen Wettbewerbsbehörde soll die Untersuchung bis am 31. Dezember 2024 angeschlossen sein.

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