Velowerkstätten bleiben offen

Bis Ende Februar müssen Detailhändler, die keine Güter des täglichen Bedarfs verkaufen, die Läden schliessen. Veloläden müssen die Verkaufslokale wieder schliessen, aber die Werkstätten dürfen offen bleiben.

Laurens van Rooijen, Autor

Laurens van Rooijen, Autor (lvr@cyclinfo.ch)
News, 15.01.2021

Am 13. Januar hat der Bundesrat an einer Pressekonferenz über das weitere Vorgehen rund um die Covid-19-Pandemie informiert. So werden die per 22. Dezember eingeführten Einschränkungen und Massnahmen bis Ende Februar verlängert. Doch dabei bleibt es nicht: Weil die Anzahl der täglich neu nachgewiesenen Ansteckungen mit dem neuartigen Coronavirus nur sehr langsam zurückgeht und die mutierte Virusvariante aus Grossbritannien nochmals deutlich ansteckender ist, zieht die Landesregierung die Schrauben weiter an. Wie schon von Mitte März bis Mitte Mai 2020 müssen alle Geschäfte, die keine Güter des täglichen Bedarfs verkaufen – also Lebensmittel oder Medikamente – ab Montag, 18. Januar und bis mindestens Ende Februar schliessen.

Masken-Tragpflicht in der Werkstatt

Wie bereits vor einem Jahr gilt auch diesmal: Velowerkstätten tragen zur Mobilität bei, gelten als systemrelevant und dürfen darum ihren Betrieb aufrechterhalten und ihre Dienste für Reparaturen und Unterhalt von Velos weiterhin anbieten.

Wer in nächster Zeit sein Velo in den Service bringen will oder Ersatzteile und Zubehör braucht, tut gut daran, vorab den Velohändler seines Vertrauens per E-Mail oder Telefon zu kontaktieren. Zahlreiche Händler bieten ihren Kunden auch Online-Beratungen an. Und unter Einhaltung der Schutzmassnahmen sind selbst Probefahrten erlaubt.

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