Velolicht ist Pflicht in Italien

Wer Sommerferien in Italien plant, darf das Velolicht nicht vergessen. Italien hat im November 2021 die Strassenverkehrsverordnung angepasst. Velos, Rennräder und Mountainbikes müssen zwingend mit Licht ausgerüstet sein.

Fabian Baumann, Redaktor (fabian.baumann@velojournal.ch)
News, 06.06.2022

Italien ist als Reiseland bei Schweizerinnen und Schweizer hoch im Kurs. Wer im Sommer eine Velotour in Italien plant, zum Mountainbiken nach Finale Ligure fährt oder mit dem Rennrad das Stilfserjoch erklimmen will, sollte aber ans Velolicht denken.

Überarbeitete Strassenverkehrsverordnung

Italien hat im November 2021 die Strassenverkehrsverordnung überarbeitet. Ein Punkt im «codice della strada» ist für Velofahrende von besonderer Bedeutung.

Artikel 68 besagt, dass Velos nicht nur mit einer Glocke, sondern auch «mit weissen oder gelben Leuchten vorne und mit roten Schlussleuchten und Rückstrahlern hinten» ausgestattet sein müssen. An den Pedalen sowie in den Speichen müssen zudem gelbe Rückstrahler angebracht sein.

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen weiter vor, dass die Velolichter «während der Fahrt sowohl in geschlossenen Ortschaften als auch ausserhalb ab einer halben Stunde nach Sonnenuntergang bis zu einer halben Stunde vor Sonnenaufgang sowie bei Tag in Tunnels und bei Nebel, Schneefall, starkem Regen oder anderen schlechten Sichtverhältnissen funktionieren».

Carabinieri können Bussen verteilen

Alle Arten von Velos müssen also stets mit Licht und Reflektoren ausgerüstet sein. Ob die Lichter aber auch angeschaltet sein müssen, lässt sich dem «codice della strada» nicht entnehmen.

In Artikel 68 der italienischen Strassenverkehrsverordnung sind auch keine Angaben zur Art der Velolichter zu finden. Ob Ansteck- oder Akkulichter zulässig sind, ist laut einem Juristen des deutschen Automobilklubs ADAC derzeit umstritten.

Sicher ist hingegen: Wer ohne Licht am Velo von den Carabinieri angehalten wird, riskiert eine Busse zwischen 26 und 102 Euro.

Velolichtpflicht in der Schweiz

In der Schweiz müssen Personen auf normalen Velos, Rennräder und Mountainbikes bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen mit Licht unterwegs sein. Für E-Bikes – langsame wie schnelle – gilt seit 1. April eine generelle Lichtpflicht, und zwar auch am Tag.

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