Neues Jahr, neue Regeln für E-Bikes in der Schweiz

In der Schweiz treten für das Fahren mit E-Bikes neue Regeln in Kraft. Schnelle Elektrovelos benötigen einen Tacho. Zudem müssen sowohl E-Mountainbikes als auch E-Citybikes am Tag mit Licht ausgestattet sein.

Fabian Baumann, Redaktor (fabian.baumann@velojournal.ch)
News, 18.01.2022

Der Bundesrat hat im Dezember 2021 neue Verkehrsregeln verabschiedet. Einige neue Vorschriften betreffen das Fahren mit Elektrovelos.

Lichtpflicht am Tag

«Um die Sichtbarkeit im Verkehr zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden, gilt für E-Bike-Fahrende neu auch am Tag Fahren mit Licht», heisst es beim Bundesamt für Strassen Astra. Während schnelle Elektrovelos bereits seit Längerem mit Licht ausgestattet sein müssen, ist die Lichtpflicht für langsame E-Bikes neu.

Wer ein langsames Elektrovelo wie etwa eines der beliebten E-Mountainbikes besitzt, muss künftig auch tagsüber ein weisses Vorder- und ein rotes Rücklicht in Betrieb haben. Auf Nachfrage von Velojournal teilt ein Sprecher des Astra mit, dass die Lichter an langsamen E-Bikes nicht fix installiert sein müssen. Handelsübliche Anstecklichter für Velos reichen aus.

Tachopflicht für schnelle E-Bikes

Schnelle Elektrovelos mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h benötigen neu einen fix installierten Geschwindigkeitsmesser (Tacho). Dieser soll dazu dienen, dass Tempovorschriften – speziell in Tempo-20- und Tempo-30-Zonen – von E-Bike-fahrenden eingehalten werden.

Gemäss Astra müssen Tachos weder offiziell geeicht sein noch über eine Typengenehmigung verfügen. Aber das angezeigte Tempo sollte nicht um mehr als 10 Prozent plus 4 km/h von der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit abweichen.

Ferner können Personen, die sich mit ihrem Elektrovelo nicht an das Tempolimit halten, strikter gebüsst werden. Wer künftig zu schnell mit dem Elektrovelo (die Regel gilt auch für langsame E-Bikes) unterwegs ist, riskiert eine Ordnungsbusse in Höhe von 30 Franken.

Eine Busse gibt es aber nicht nur für das zu schnelle Fahren, sondern auch für E-Bike-Besitzerinnen und -Besitzer, die ohne Tacho unterwegs sind. Hier droht eine Ordnungsbusse in Höhe von 20 Franken.

Neue Regeln treten gestaffelt in Kraft

Die neuen Vorschriften gelten nicht ab sofort. Ab 1. April 2022 gilt die Lichtpflicht am Tag. Schnelle Elektrovelos müssen ab dem 1. April 2024 mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgestattet sein.

Der Bund hat zudem Übergangsfristen für bereits in Verkehr gesetzte E-Bikes definiert. Wer aktuell schon ein schnelles Elektrovelo besitzt, hat bis zum 1. April 2027 Zeit, dieses mit einem Tacho nachzurüsten.

Update: 18.01.22 mit Präzisierungen zur Tacho-Pflicht und Bussen bei nicht Einhalten der vorgeschriebenen Geschwindigkeit.

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